Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es wichtige Neuigkeiten für alle Sport- und Schützenvereine. Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport durch die Vereinspauschale. Bis spätestens zum 2. März 2026 müssen alle Anträge bei dem Landratsamt eingereicht werden. Neu in diesem Jahr ist die Möglichkeit, die Antragstellung erstmals digital über die Website vereinspauschale.de vorzunehmen. Diese Erleichterung könnte vielen Vereinen zugutekommen, da sie den Prozess der Antragstellung deutlich vereinfachen wird.
Um Zugang zu den digitalen Antragstellungsfunktionen zu erhalten, müssen die Vereine ihr Interesse per E-Mail an sportfoerderung@neuburg-schrobenhausen.de melden. Eine interessante Neuerung ist, dass Trainer- und Übungsleiterlizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden müssen; eine elektronische Einreichung reicht aus. Zudem entfällt seit dem Förderjahr 2024 die „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“. Für die Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist jedoch eine „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ zusammen mit dem Antrag erforderlich.
Wichtige Informationen zur Vereinspauschale
Die Vereinspauschale zielt darauf ab, die finanzielle Stärke der Vereine bei der Organisation ihres Sportbetriebs zu unterstützen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Sportförderrichtlinie. Die Höhe der Vereinspauschale ist abhängig von den Fördereinheiten eines Vereins, die wiederum durch die Mitgliederanzahl ermittelt wird. Besonders zu beachten ist, dass Mitglieder unter 27 Jahren sowie Mitglieder mit Behinderung in einer besonderen Weise gezählt werden, was den Vereinen zugutekommt.
Die Mindestanzahl von 500 Mitgliedereinheiten muss erreicht werden, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Der Stichtag für die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bleibt der 1. März eines Förderjahres, was eine wichtige Ausschlussfrist darstellt. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden, wo interessierte Vereine auch die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin einsehen können. Für Rückfragen steht die Telefonnummer 08431/57-438 zur Verfügung.
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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Regelungen zur Antragstellung und die digitale Unterstützung durch den Freistaat Bayern eine positive Entwicklung für die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen darstellen. Die rechtzeitige Einreichung der Anträge sowie die Berücksichtigung der neuen Vorgaben sind entscheidend, um die finanzielle Unterstützung zu sichern und die Vereinsarbeit nachhaltig zu stärken.