Am Sonntag, dem 8. März 2026, stehen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vor einer wichtigen Entscheidung. An diesem Tag findet die Kommunalwahl statt, bei der sie über zentrale Positionen und Gremien in ihrer Gemeinde abstimmen können. Die Wähler haben die Möglichkeit, das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zu wählen, die Zusammensetzung der Stadt- und Gemeinderäte zu bestimmen sowie die Landrätin oder den Landrat und den Kreistag zu wählen. Landrat Peter von der Grün ermutigt alle Wahlberechtigten, sich aktiv an dieser Wahl zu beteiligen und ihre Stimme abzugeben.
Die Stimmen können sowohl per Briefwahl als auch persönlich im Wahllokal abgegeben werden. An diesem Wahltag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 per Post verschickt und enthalten wichtige Informationen über das Wahlrecht, die Briefwahl sowie das zuständige Wahllokal. Wer bis zu diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend beim Wahlamt erkundigen, um sicherzustellen, dass er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlvorbereitung und Briefwahl
Für diejenigen, die ihre Stimme lieber per Briefwahl abgeben möchten, ist es wichtig, die Unterlagen rechtzeitig zu beantragen. Ab sofort bis zum 1. März 2026 können die Briefwahlunterlagen online über das Bürgerservice-Portal, schriftlich oder persönlich im Wahlamt beantragt werden. Bei der schriftlichen Beantragung sind Angaben wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift erforderlich. Die persönliche Abholung der Unterlagen ist nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis möglich, und um im Falle der Abholung durch andere Personen eine schriftliche Vollmacht notwendig.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnt am 16. Februar 2026, und die letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag, 6. März 2026, um 15 Uhr im Wahlamt. Es ist ratsam, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Rücksendung des Wahlbriefes ist innerhalb Deutschlands kostenfrei, und muss bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von roten Wahlbriefen in den Urnenwahllokalen am Wahltag nicht gestattet ist.
Wählerverzeichnis und Wahlberechtigung
Das Wählerverzeichnis spielt eine zentrale Rolle bei der Kommunalwahl. Es umfasst alle wahlberechtigten Personen einer Gemeinde am Wahltag. Die Gemeindebehörden sind verpflichtet, vor jeder Wahl ein neues Wählerverzeichnis zu erstellen, das auf den Melderegistern der Meldebehörden basiert. Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde werden in das Verzeichnis eingetragen, wobei die Gemeindebehörde zuvor die Wahlrechtsvoraussetzungen prüft. Der Stichtag für die Eintragung von Amts wegen ist der 42. Tag vor der Wahl.
Für die Kommunalwahl am 8. März 2026 ist das Wählerverzeichnis bis zum Tag vor der Wahl abzuschließen. Am Wahltag wird es dem Wahlvorstand zur Verfügung gestellt, der jedoch nur Schreibfehler im Wählerverzeichnis korrigieren darf. Diese Regelungen sind wichtig, um die Integrität und den reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
Für weitere Informationen zur Wahl im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen kann die ausführliche Quelle sowie das Bürgerservice-Portal besucht werden.



