Die bayerische Kommunalwahl am 8. März hat die Wähler*innen bereits in den Bann gezogen, doch jetzt steht die entscheidende zweite Runde an. Am 22. März 2026 wird die Stichwahl stattfinden, sofern bei der ersten Wahlrunde keine absolute Mehrheit erreicht wurde. Das macht die bevorstehenden Tage für viele Wähler*innen besonders spannend, denn hier geht es darum, die endgültige Sitzverteilung in den Gemeinderäten zu klären. Die Wähler*innen können entweder vor Ort zur Wahlurne gehen oder bequem per Briefwahl abstimmen.
Vor allem für die Briefwähler*innen gilt es, einige Fristen im Auge zu behalten. Wähler*innen, die bei ihrem ersten Antrag auf Briefwahlunterlagen vor dem 8. März das Kästchen für die Stichwahl angekreuzt haben, erhalten die Unterlagen automatisch, wie die Münchener Stadtverwaltung mitteilte. Falls die Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 13. März, nicht eintreffen, sollten diese direkt beim Wahlamt nachgefragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine neuen Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl versendet werden, und Wähler*innen daher die ursprünglichen Benachrichtigungen gut aufbewahren sollten.
Fristen und wichtige Termine im Blick
Die Antragsfrist für neue Briefwahlunterlagen endet am Dienstag, den 17. März um 11 Uhr. Wer seine Unterlagen persönlich abholen möchte, kann dies bis Freitag, den 20. März, um 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat oder in den fünf Bezirksinspektionen erledigen. Um eine reibungslose Teilnahme an der Stichwahl sicherzustellen, müssen die Wahlbriefe spätestens am Mittwoch, 18. März, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden.
Für alle, die ihre Wahlunterlagen per Post versenden, gilt eine Abgabefrist bis Sonntag, den 22. März, um 18 Uhr. Die Wahlbriefe können dann auch persönlich in die Behördenbriefkästen am KVR und am Rathaus eingeworfen werden – ein praktisches Angebot gerade für die letzten Minuten vor der Wahl.
Die Verteilung der Stimmen
Doch wie werden die Sitze im Gemeinderat überhaupt verteilt? Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, was für viele vielleicht etwas kompliziert klingt, aber durchaus seine Fairness hat. Die Stimmenzahlen werden durch ungerade Zahlen wie 1, 3, 5 usw. geteilt, und die Sitze entsprechend der höchsten Teilungszahlen zugeteilt. Kommt es zu gleichen Ansprüchen auf einen Sitz, entscheidet die höhere Stimmenzahl der in Frage kommenden Personen – sollte auch dort Gleichheit herrschen, entscheidet das Los.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine Gemeinde mit 7.000 Einwohnern hat 20 Gemeinderatssitze zu vergeben. Bei insgesamt 47.502 abgegebenen Stimmen erhielt die A-Partei 20.554 Stimmen, die B-Partei 8.712 Stimmen und die C-Partei 8.270 Stimmen. Daraus ergibt sich folgende Sitzverteilung:
- A-Partei: 9 Sitze
- B-Partei: 4 Sitze
- C-Partei: 3 Sitze
- D-Wählergruppe: 4 Sitze
- E-Wählergruppe: 0 Sitze
Die allgemeine Aufregung rund um die Stichwahl zeigt, dass die Bürger*innen in Bayern bereit sind, ihre Stimme für die Gestaltung ihrer Gemeinden einzusetzen. Ob beim Gang zur Wahlurne oder über die Briefwahl – jede Stimme zählt und sollte rechtzeitig abgegeben werden. Für weitere Informationen zur regulären Wahl und den laufenden Abstimmungen kann sich jeder auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Inneres informieren.



