Was passiert im kommenden Jahr in München? Ab dem 1. Januar 2024 müssen Verkaufsstellen alte E-Zigaretten und Tabakerhitzer zurücknehmen, egal ob ein neues Gerät gekauft wird oder nicht. Diese Regelung zielt darauf ab, eine nachhaltige Entsorgung dieser Produkte zu gewährleisten. Doch das ist noch nicht alles: Rücknahmestellen sind bis zum 30. Juni 2026 einzurichten und einheitlich gekennzeichnet, wie Energy.de berichtet.
Im Hinblick auf die Rücknahme von Akkus wird es ab dem 1. Januar 2026 auch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) geben, das das alte Batteriegesetz ersetzt. Laut Händlerbund sind Händler, Hersteller und Importeure von Batterien künftig verpflichtet, veraltete Batterien aus E-Bikes und E-Scootern zurückzunehmen. Das neue Gesetz hat das Ziel, die Rückgewinnung von Lithium-Batterien zu verbessern und gleichzeitig Risiken für Mensch und Umwelt zu verringern.
Wichtige Stichtage und neue Pflichten
Ein weiteres interessantes Datum ist der 19. Juni 2024, an dem ein Widerrufsbutton für Online-Marktplätze verpflichtend wird. Zudem wird ab 2. August 2024 auch die Kennzeichnungspflicht für alle Inhalte in Kraft treten, die mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Diese betrifft alles von Texten über Bilder bis hin zu Videos, erläutert der Händlerbund.
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett beschlossen hat, wird die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten im Handel erheblich erleichtern. Dies betrifft insbesondere Einweg-E-Zigaretten, für deren Rücknahme die Händler künftig verantwortlich sind. Die entsprechenden Sammelstellen in Geschäften müssen zudem einheitlich mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein, wie die Bundesumweltministerium betont.
Umwelt- und Sicherheitsvorteile
Wie wichtig das Thema Recycling ist, verdeutlicht die erschreckende Zahl von über 300 Millionen ungenutzten Geräten, die in deutschen Haushalten lagern. Das neue Gesetz soll dazu beitragen, dass mehr alte Elektrogeräte dem Recyclingprozess zugeführt werden und somit das Brandrisiko, das von falsch entsorgten Lithium-Batterien ausgeht, deutlich minimiert wird. Diese Vorschriften gelten nicht nur für Verbraucher, sondern auch für alle, die Batterien verkaufen oder herstellen.
Alles in allem stehen im Jahr 2024 und darüber hinaus große Veränderungen an, die nicht nur die Händler, sondern auch die Verbraucher betreffen werden. Die Gesundheits- und Umweltvorteile dieser gesetzlichen Änderungen dürfen nicht unterschätzt werden, und wer sein gutes Händchen für nachhaltige Lösungen einsetzt, wird langfristig profitieren.



