In München hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass auf einem Abschnitt des Mittleren Rings wieder ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt wird. Diese Entscheidung folgt auf die vorläufige Aufhebung des Tempolimits von 50 km/h, das im Juni 2024 auf einem 2,5 Kilometer langen Abschnitt eingeführt wurde, um die Schadstoffbelastung für die Anwohner zu verringern. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte das Tempolimit Mitte Januar 2024 aufgehoben, da er eine Verbesserung der Luftwerte festgestellt hatte. Doch zwei Anwohner der Landshuter Allee klagten aus Gesundheitsgründen gegen diese Aufhebung, was zur aktuellen gerichtlichen Entscheidung führte (BR.de).

Das Gericht stellte fest, dass die Begründung der Stadt für die Aufhebung des Tempolimits nicht nachvollziehbar sei und forderte die Stadt auf, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Anwohner vorzusehen. Diese Regelung gilt vorläufig bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Die Stadt München prüft derzeit eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, während Tempo-50-Schilder vorerst nicht ausgetauscht werden sollen, um Kosten zu sparen. Die ÖDP und die Grünen begrüßten den Gerichtsbeschluss, während einige Stadträte die chaotische Situation kritisierten und dabei die Verantwortung des Oberbürgermeisters in Frage stellten.

Rechtliche Hintergründe und Luftreinhaltepläne

Ein zentraler Punkt in der rechtlichen Auseinandersetzung ist, dass die Maßnahme Teil des geltenden Luftreinhalteplans ist und nicht ohne entsprechende Änderungen außer Kraft gesetzt werden darf. Das Verwaltungsgericht München hat daher die Aufhebung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee gestoppt. Innerhalb von 48 Stunden muss Oberbürgermeister Reiter die Umsetzung der Entscheidung mitteilen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt in beiden Fällen die Anwohner, die für ihre Gesundheit kämpfen und sieht Tempo 30 als wirksames Instrument zur Reduzierung von Stickstoffdioxid und Verkehrslärm (Presseportal).

Luftreinhaltepläne sind in Deutschland notwendig, wenn in bestimmten Gebieten die EU-Luftschadstoffgrenzwerte überschritten werden oder die Gefahr einer Überschreitung besteht. Diese Pläne enthalten Maßnahmen zur Minderung der Luftschadstoffbelastung und müssen fortgeschrieben werden, solange die Luftqualitätswerte nicht eingehalten werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch Luftqualitätsüberwachung überprüft, und die Planaufstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit betroffenen Kommunen, Umweltverbänden und anderen relevanten Akteuren (Umwelt NRW).

Fazit und Ausblick

Die aktuelle Situation in München verdeutlicht die Komplexität der Luftreinhaltepolitik und die Herausforderungen, vor denen Städte stehen, um sowohl dem Verkehrsfluss als auch den Gesundheitsbedürfnissen der Anwohner gerecht zu werden. Während die rechtlichen Schritte voranschreiten, bleibt abzuwarten, wie sich die Luftqualität in der Stadt entwickeln wird und welche Maßnahmen letztlich zur Verbesserung beitragen können. Anwohner und Umweltaktivisten werden weiterhin wachsam bleiben, um sicherzustellen, dass ihre Stimmen in der Verkehrspolitik Gehör finden.