Die Kommunalwahl in Bayern steht vor der Tür und wirft bereits ihre Schatten voraus. Am 8. März 2026 finden die regulären Wahlen statt, gefolgt von den Stichwahlen am 22. März, falls im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit erreicht wird. Besonders interessant für die Wählerinnen in München ist die Möglichkeit zur Briefwahl, die auch in dieser Wahlperiode angeboten wird.
Für diejenigen, die bereits bei ihrem ersten Antrag auf Briefwahlunterlagen vor dem 8. März das Kästchen für die Stichwahl angekreuzt haben, gibt es gute Nachrichten: Sie erhalten automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Sollten diese bis Freitag, den 13. März, nicht angekommen sein, wird geraten, das Wahlamt zu kontaktieren. Eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht mehr verschickt, daher ist es wichtig, die ursprüngliche Benachrichtigung aufzubewahren, da diese auch für die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl verwendet werden kann.
Fristen und Abgabemöglichkeiten
Wählerinnen, die noch keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, können dies bis Dienstag, den 17. März, um 11 Uhr online unter www.briefwahl-muenchen.de tun. Die Briefwahlunterlagen werden spätestens sechs Tage nach der Beantragung mit der Deutschen Post zugestellt. Für die persönliche Abholung stehen die Fristen bis Freitag, den 20. März, um 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat und in den fünf Bezirksinspektionen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Ausgabestellen ist auf www.muenchen.de/ausgabestellen-briefwahl verfügbar.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Mittwoch, den 18. März, in einen Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden. Alternativ können Wahlbriefe bis Sonntag, den 22. März, um 18 Uhr persönlich in die Behördenbriefkästen am KVR und am Rathaus sowie an den Sonderabgabestellen (nur am Wahlsonntag) eingeworfen werden. Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese auch per E-Mail, Fax oder online angefordert werden können. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Die Sitzverteilung bei den Wahlen
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguё/Schepers. Dies bedeutet, dass die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge durch 1, 3, 5, 7 usw. geteilt werden. Die Sitze werden den Wahlvorschlägen entsprechend der höchsten Teilungszahlen zugeteilt. Bei gleichen Ansprüchen auf einen Sitz entscheidet die höhere Stimmenzahl der in Betracht kommenden Person; bei Stimmengleichheit kommt das Los zum Zug.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: In einer Gemeinde mit 7.000 Einwohnern werden 20 Gemeinderatssitze vergeben. Insgesamt wurden 47.502 gültige Stimmen abgegeben. Die Verteilung der Sitze könnte wie folgt aussehen: Die A-Partei erhält 9 Sitze, die B-Partei 4 Sitze, die C-Partei 3 Sitze, die D-Wählergruppe 4 Sitze und die E-Wählergruppe geht leer aus.
Für weitere Informationen zur Kommunalwahl und den dazugehörigen Regelungen können Interessierte sich an die offiziellen Stellen wenden oder die Seiten des Bayerischen Staatsministeriums besuchen.



