Die Situation in Miesbach bleibt angespannt, denn ein 39-jähriger Mann steht erneut vor Gericht wegen Stalkings und der Missachtung einer gerichtlichen Auflage. Wie Merkur berichtet, hat der Angeklagte trotz eines erlassenen Kontaktverbots – das ihn von seiner getrennt lebenden Frau und ihren drei Kindern fernhalten soll – mehrfach gegen diese Auflage verstoßen.
In einem vorherigen Verfahren wurde dem Mann ein Kontaktverbot von einem Jahr auferlegt, das auch die Auflage beinhaltete, Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu zahlen und zusätzlich 900 Euro für karitative Zwecke zu spenden. Trotzdem zeigte sich der Beschuldigte uneinsichtig und legte gegen einen ergangenen Strafbefehl Widerspruch ein.
Missachtungen und Bedrohungen
Der Angeklagte hat seine Frau unter anderem über WhatsApp beleidigt und bedroht. Er selbst gibt an, den Kontakt hergestellt zu haben, um die Rückzahlung eines Darlehens von 1650 Euro und einen Goldring zu klären. Dabei steht fest, dass das Kontaktverbot jeden direkten und indirekten Kontakt untersagt, einschließlich aller Formen der Kommunikation über soziale Medien. Sofern der Mann auch durch Dritte versucht, Kontakt aufzunehmen, wäre dies ebenfalls ein Verstoß gegen die Vorgaben, wie auch Kanzlei Cofala erläutert.
Schockierend ist, dass die Ehefrau mehrfach unerwartet auf ihren Ex-Partner in einer Reha-Klinik sowie am Arbeitsplatz gestoßen ist. Sie dokumentierte diese Vorfälle als Nebenklägerin und bestätigt, dass sie alles daran setzt, Begegnungen mit ihm zu vermeiden. Bislang ohne Erfolg, was die Belastung und Angst, unter der sie leidet, nur verstärkt.
Die Auswirkungen häuslicher Gewalt
Die geschilderte Situation macht deutlich, wie schwierig es für Betroffene von häuslicher Gewalt ist, sich zu schützen. Häusliche Gewalt beinhaltet nicht nur körperliche, sondern auch psychische und soziale Übergriffe, wie die Plattform Infoportal Häusliche Gewalt erklärt. Betroffene haben das Recht auf Schutzmaßnahmen, die im Gewaltschutzgesetz verankert sind. Dies umfasst unter anderem die Möglichkeit, ein Kontaktverbot durchzusetzen, um sich vor weiteren Übergriffen zu schützen.
Der Richter hat den Angeklagten nachdrücklich gewarnt: Ein weiterer Verstoß könnte schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hinsicht auf die psychische Belastung, die durch das aggressive Verhalten während der Ehe entstanden ist, räumt die Ehefrau ein, dass sie an Panikattacken leidet – eine besorgniserregende Entwicklung, die durch fortlaufende Angst verstärkt wird.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in dieser Angelegenheit entscheiden wird. Die aktuelle Situation zeigt, wie essenziell Schutzanordnungen sind und dass mehr getan werden muss, um Menschen in solchen Fällen rechtlich zu unterstützen.