Gute Nachrichten aus Miesbach! Die Altrechte der Stadtwerke München (SWM) für die Trinkwasserversorgung stehen auf der Kippe. Rechtsanwalt Benno Ziegler, der die Interessen der Stadt Miesbach sowie der Gemeinden Valley und Warngau sowie des Vereins Unser Wasser vertritt, hat kürzlich bei einem Pressetermin neue Erkenntnisse vorgestellt, die belegen, dass diese Rechte möglicherweise erloschen sind. Diese Informationen stammen aus dem Buch „Quellen für München“, herausgegeben von Ex-OB Christian Ude. Ziegler argumentiert, dass Änderungen an der Gesamtanlage von 1908, die zwischen 1924 und 1931 vorgenommen wurden, zum Erlöschen dieser Altrechte führen könnten. Hierbei handelt es sich um die zentrale Wasserleitung von Reisach nach Kreuzpullach, die damals mit einem Investitionsvolumen von rund 25,2 Millionen Reichsmark, heute umgerechnet ca. 124 Millionen Euro, errichtet wurde, um dem steigenden Wasserbedarf Münchens gerecht zu werden.
Wie aus den Unterlagen hervorgeht, haben die Stadtwerke München ihre Rechte aus dem Bayerischen Wassergesetz von 1852 und auf den Stand von 1908 festgelegt. Doch Ziegler weist darauf hin, dass die Veränderungen, wie die zweite Ableitung von Gotzing/Thalham nach Mühlthal und die Neuinstallation einer Leitung zwischen 1991 und 2008, nicht mit der ursprünglichen Gesamtanlage übereinstimmen. Die SWM hingegen halten vehement an ihren Altrechten fest und haben bislang keine Informationen zu Genehmigungen für die durchgeführten Änderungen veröffentlicht.
Streit um die Altrechte
Der Streit um die Wasserrechte wird sich bald vor dem Verwaltungsgericht München entscheiden. Derzeit läuft eine Klage gegen einen Bescheid des Landratsamts Miesbach, das die SWM zur Einleitung eines Genehmigungsverfahrens aufgefordert hat. Laut Berichten von BR wartet die Gemeinde Miesbach nun auf einen Verhandlungstermin, denn das Thema zieht sich bereits seit Jahren hin. Rund 100 Millionen Kubikmeter Trinkwasser fließen jährlich vom Landkreis Miesbach nach München, und die Miesbacher Petenten werten das Abwarten auf die juristische Klärung als Fortschritt.
Obwohl die SWM behaupten, dass sie über ein noch rechtssicheres Altrecht verfügen, bleibt der Ausgang der Verhandlung ungewiss. Das Landratsamt stellte 1990 die Berechtigung zur Grundwassergewinnung in Reisach fest, wo die größte Einzelgewinnungsanlage Bayerns steht, die etwa 35% von Münchens Trinkwasser versorgt. Bürgermeister Gerhard Braunmiller äußerte sich positive über die neuen Erkenntnisse und die möglichen Beweise für das Erlöschen der Rechte.
Auswirkungen auf den Wasserschutz
Die Anforderungen an die Wasserschutzeinrichtungen sind in München hoch. Laut Informationen der Stadt München müssen Anlagen durch zugelassene Sachverständige geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen. Ob bei der Inbetriebnahme, wesentlichen Änderungen oder auch nach Stilllegung — regelmäßige Überprüfungen sind unerlässlich, insbesondere in Wasserschutzgebieten und bei Überschwemmungsgebieten.
Das Thema Wasser bleibt also spannend. Umso mehr dringt die Frage an die Stadtwerke: Wie geht es hier weiter? Ziegler fordert eine zügige juristische Klärung, ohne dass dabei ein aufwendiges Urteil nötig ist. Die Bürger im Landkreis Miesbach und Umgebung hoffen auf eine baldige Lösung für dieses wasserrechtliche Dilemma, das nicht nur rechtliche, sondern auch ökologische und gesellschaftliche Implikationen hat.



