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Am 1. März 2026 stehen im Landkreis Miesbach die Pfarrgemeinderatswahlen an, und die Vorbereitungen dafür laufen bereits auf Hochtouren. Mit rund 45.000 katholischen Wahlberechtigten ist das Interesse an der Wahl groß. Wahlberechtigt sind alle ab 14 Jahren, während wählbare Kandidaten ab 16 Jahren katholisch sein müssen. Dekan Michael Mannhardt hat erfreulicherweise bestätigt, dass in den Pfarreien genügend Kandidaten bereitstehen, was im Erzbistum München und Freising nicht überall der Fall ist.

Besonders bemerkenswert ist die Teilnahme jüngerer Bewerber an der Wahl. In der letzten Wahl 2022 wurde erstmals die Möglichkeit zur Online-Abstimmung eingeführt, die von über 90 Prozent der Wahlberechtigten für die Zukunft gewünscht wird. Die Wahlbeteiligung lag im Jahr 2022 bei durchschnittlich 12,32 Prozent, im Vergleich zu 20 Prozent im Jahr 2018. Online-Abstimmungen wurden in 622 von 718 Pfarrgemeinden angeboten, und fast 100.000 Personen nahmen diese Möglichkeit wahr. Trotz dieser positiven Entwicklung gab es jedoch auch eine Austrittswelle in den letzten Jahren, mit 1776 Austritten im Jahr 2022 und weiteren 874 in 2023, sowie 587 in 2024. Die Zahl der Katholiken im Landkreis ist dementsprechend gesunken: von 48.741 im Jahr 2022 auf nur noch 46.512 im Jahr 2024. Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie in unserem Artikel auf Merkur.

Wahlen und ihre Bedeutung

Pfarrgemeinderäte sind das Leitungsgremium der katholischen Kirche und ihre Wahl erfolgt grundsätzlich durch die Mitglieder der jeweiligen Gemeinde. Die Rechtsgrundlage für diese Wahlen ist die Satzung der jeweiligen Diözese, die zahlreiche Aspekte regelt, darunter das Wahlverfahren, die Amtszeit des Pfarrgemeinderats sowie die Anzahl der Mitglieder im Gremium. In der Regel erhalten Gemeindemitglieder ab dem 16. Lebensjahr das aktive Wahlrecht. Viele dieser Wahlen finden mittlerweile online mit dem System POLYAS statt, was die Zugänglichkeit und Beteiligung an den Wahlen erhöht. Ein besonders anschauliches Beispiel ist die Erzdiözese Freiburg, die über 224 Pfarrgemeinderäte verfügt. Weitere Details zur Durchführung dieser Wahlen finden Sie auf POLYAS.

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Vorbereitungen für die Wahl

Die Vorbereitung und Durchführung der Pfarrgemeinderatswahl obliegt dem amtierenden Pfarrgemeinderat. Dazu gehören die Planung des Wahlablaufs, die Festlegung der Anzahl der zu wählenden Mitglieder sowie die Gewinnung geeigneter Kandidaten. Ein Wahlausschuss wird gebildet, um die Wahl zu organisieren. Es wird empfohlen, bereits im September 2025 mit den Vorbereitungen zu beginnen und Verantwortlichkeiten klar zu definieren. Dazu gehört die Klärung, welche Aufgaben beim Pfarrgemeinderat verbleiben und welche dem Wahlausschuss übertragen werden. Die Entscheidungen sollten idealerweise im Herbst 2025 getroffen werden, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu garantieren. Für weitere Informationen zur Wahlvorbereitung besuchen Sie die Seite des Erzbistums München.