Im Landkreis Miesbach wurde ein bedeutender Schritt in Richtung Inklusion unternommen: Landrat Olaf von Löwis hat den Inklusionsbeirat gegründet, um das Bewusstsein und Verständnis für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Der Beirat, der vierteljährlich zu Behindertenfragen berät, setzt sich aus Vertretern verschiedener Initiativen, Vereine und Verbände zusammen, darunter Lebenshilfe, Schulamt und VdK. Gerhard Henrikus, der Behindertenbeauftragte, definiert Inklusion als die Schaffung einer anpassungsfähigen Umgebung für Vielfalt. Der Beirat hat einen beratenden Charakter und möchte politische Entscheidungsträger auf die Belange von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen. „Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigte Partner in der Gesellschaft“, so betont Landrat von Löwis.

Der Inklusionsbeirat hat am 20. Juni 2025 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden und fungiert als zentrales Gremium der Staatlichen Koordinierungsstelle gemäß Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine der Hauptaufgaben des Beirats besteht darin, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht durch die Einbindung der Zivilgesellschaft zu begleiten. In dieser Wahlperiode stehen wichtige Themen wie die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, der Zugang zum Arbeitsmarkt, der Zugang zum Gesundheitswesen sowie bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum auf der Agenda.

Der Weg zur Inklusion in Deutschland

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft trat, hat die Debatte um Inklusion von Menschen mit Behinderungen nachhaltig beeinflusst. Inklusion wird dabei nicht als eigenständiges Menschenrecht betrachtet, sondern als Teil verschiedener Normen, wie zum Beispiel in den Artikeln 3, 19, 24 und 27 der Konvention. Wichtige Aspekte der Inklusion sind die Teilhabe an der Gesellschaft und das Mitwirkungsrecht, die in den klassischen Menschenrechten verankert sind.

Die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland wird als schleppend wahrgenommen, insbesondere aufgrund der Kritik an segregierenden Politiken in Bildung, Wohnen und Arbeit. Sowohl die Staatenprüfungen 2015 als auch 2023 brachten Lob und Kritik an den deutschen Inklusionsmaßnahmen hervor, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Sonderschulen und Werkstätten als vermeintliche Inklusionslösungen. Diese Praxis wird oft als „Separate-but-equal“ beschrieben und ist ein zentrales Thema in der Diskussion um die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Aktuelle Herausforderungen und Perspektiven

Die 2023er Staatenprüfung thematisierte unter anderem das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, inklusive Bildung und Beschäftigung. Hierbei ist es wichtig, dass die Empfehlungen des UN-BRK-Ausschusses zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen ernst genommen werden. Es bestehen erhebliche Defizite in der Barrierefreiheit von Gesundheitseinrichtungen und in der Ausbildung von Fachkräften, was die Inklusion im Gesundheitswesen erschwert.

Ein inklusives Gesundheitswesen ist ein zentrales Anliegen, das im Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit angegangen werden muss. Die strukturellen Barrieren und Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen sind weiterhin präsent und erfordern dringende Aufmerksamkeit. Die Ergebnisse der BRK-Konferenz sowie die Empfehlungen des UN-BRK-Ausschusses sollen als Leitlinien für die Inklusionspolitik der kommenden Jahre dienen.

Insgesamt zeigt die Gründung des Inklusionsbeirats im Landkreis Miesbach, dass es Bestrebungen gibt, die Herausforderungen der Inklusion aktiv anzugehen. Mit der Unterstützung von verschiedenen Akteuren aus der Zivilgesellschaft und der Politik ist es möglich, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und eine gerechtere Gesellschaft zu schaffen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Merkur, und auch die Rolle des Beirats wird umfassend beleuchtet in der Information des Behindertenbeauftragten. Eine tiefere Einsicht in die Thematik bieten die Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung.