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In Miesbach kannst du bald deine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen oder neu erlernen. Die Johanniter laden zu praxisnahen Erste-Hilfe-Kursen ein, die sich besonders an Führerscheinbewerber, Ehrenamtliche und Ersthelfer in Betrieben richten. Für die Teilnahme an einem Kurs zahlst du lediglich 65 Euro. Dieser Preis macht es dir leicht, ein gutes Geschäft für deine Sicherheit und die deiner Mitmenschen zu machen. Neben den klassischen Inhalten wie stabiler Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung wird auch der Umgang mit einem AED, einem automatisierten externen Defibrillator, gelehrt. Zusätzlich stehen realitätsnahe Fallbeispiele auf dem Programm, damit das Gelernte direkt in die Praxis umgesetzt werden kann. Der Fokus liegt klar auf der praktischen Anwendung des Wissens, damit auch wirklich jeder in Notfallsituationen richtig reagieren kann. Johanniter berichtet, dass es sich lohnt, seinen Platz frühzeitig zu sichern, da die Kurse oft stark nachgefragt sind.

Wie schaut’s mit den Kursen beim BRK aus? Dort kostet die Erste-Hilfe-Ausbildung 85 Euro pro Teilnehmer. Dabei wird den Selbstzahlern empfohlen, die Teilnahmegebühr direkt zum Lehrgang mitzubringen. Gute Nachrichten für Arbeitgeber: Diese haben die Möglichkeit, die Kosten für betriebliche Ersthelfer über ihren Unfallversicherungsträger zu begleichen. Vor der Anmeldung sollten die Teilnehmer jedoch die nötigen Angaben zu ihrem Versicherungsträger einreichen. Auch Übungsleiter von Sportvereinen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenübernahmeantrag stellen. Wer ehrenamtlich beim BRK aktiv ist, hat ebenfalls Chancen auf eine Kostenübernahme im Rahmen der Grundausbildung. Es empfiehlt sich, diese Regelungen vorab mit der jeweiligen Leitungskraft abzuklären, damit keine Missverständnisse entstehen. Weitere Informationen dazu liefert die BRK Miesbach.

Regelungen für betriebliche Ersthelfer

Wusstest du, dass seit Oktober 2014 die DGUV Vorschrift 1 für den betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutz in Kraft getreten ist? Diese Regelung legt fest, dass Personen mit medizinischen Qualifikationen auch ohne eine abgeschlossene Erste-Hilfe-Grundausbildung als Ersthelfer in Unternehmen eingesetzt werden können, sofern sie über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine Ausbildung im Gesundheitswesen verfügen. Dabei ist die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) jedoch nicht für die Kosten der Erste-Hilfe-Ausbildung zuständig, sondern übernimmt lediglich die Kosten für Auffrischungen, wenn diese Personen keine patienten- oder bewohnerbezogene Tätigkeiten ausüben. Zu den anerkannten Berufsbildern gehören unter anderem Rettungshelfer, Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen und Altenpfleger. Nähere Informationen dazu findest du auf der BGW Webseite.

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Insgesamt lässt sich sagen, dass die Erste-Hilfe-Ausbildung in Miesbach ein wichtiges Angebot ist, das die Sicherheit in unserem Alltag, in Freizeiteinrichtungen und im Beruf entscheidend erhöht. Also, worauf wartest du noch? Melde dich an und werde zum Lebensretter!