Am Freitagmittag kam es am Flughafen Memmingen zu einem Zwischenfall, der die Sicherheitslage in der Region in den Fokus rückte. Eine Drohne wurde in der Flugverbotszone gesichtet, was dazu führte, dass der gesamte Flugbetrieb sofort eingestellt wurde. Die Polizei, insbesondere die Grenzpolizeiinspektion, nahm die Ermittlungen auf und konnte einen 45-jährigen Deutschen in der Nähe des Flughafens ausfindig machen. Der Mann erklärte, dass er Luftaufnahmen einer neu installierten Photovoltaik-Anlage machen wollte, jedoch die erlaubten Flugzonen und Flughöhen nicht beachtet hatte. Sein Drohnenflug war nicht bei einer Behörde angemeldet, und die Drohne selbst war weder registriert noch versichert.
Für seine Verstöße gegen das Luftsicherheitsgesetz erhielt der 45-Jährige eine Anzeige. Unklar bleibt, ob er tatsächlich Fotos von der PV-Anlage machen konnte, da in Deutschland laut der EU-Drohnenverordnung Drohnenpiloten eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen müssen. Abhängig vom Gewicht der Drohne ist zudem ein Drohnenführerschein notwendig: Für Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, ist dieser nicht erforderlich, während schwerere Modelle den EU-Kompetenznachweis A1/A3 verlangen. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen auch vor, dass Drohnen eine Maximalhöhe von 120 Metern über Grund nicht überschreiten und im direkten Sichtbereich des Piloten bleiben müssen.
Die Regeln für Drohnenflüge
Die Regelungen für Drohnenflüge sind in der Luftverkehrsordnung festgelegt. Drohnen dürfen nicht über Wohngrundstücke, Naturschutzgebiete oder Menschenansammlungen fliegen, und es bestehen strikte Verbote für Einsätze in der Nähe von Polizei- und Rettungskräften. Zudem müssen Drohnen einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen und 100 Metern zu Autobahnen und Bundesstraßen einhalten. Ein Flugplatz ist jeder Ort, an dem Flugverkehr stattfindet, einschließlich Wiesen. Für den Betrieb in der Nähe von Flugplätzen ist die Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes oder der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erforderlich, wenn innerhalb von 1,5 km um einen Flugplatz geflogen wird. Innerhalb eines Radius von 1.000 Metern von Flughafengrenzen bedarf es ebenfalls einer speziellen Genehmigung.
Die Vorfälle rund um illegale Drohnenflüge sind in Deutschland seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine gestiegen. Mutmaßlich werden diese Flüge von ausländischen staatlichen Akteuren zu Spionage- und Sabotagezwecken genutzt. Um dieser Bedrohung zu begegnen, hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Befugnisse der Bundespolizei bei der Drohnenabwehr zu erweitern. Dazu zählen unter anderem die Gründung einer Drohnenabwehreinheit und Investitionen von insgesamt 100 Millionen Euro in neue Technologien.
Sicherheitsmaßnahmen und Konsequenzen
Die Änderungen im Luftsicherheitsgesetz beinhalten auch erweiterte Befugnisse für die Streitkräfte zur Unterstützung der Landespolizeien bei der Drohnenabwehr, einschließlich der Möglichkeit, Waffengewalt anzuwenden. Illegale Drohnenflüge über kritische Infrastruktur sind mit hohen Strafen belegt: Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, während luftverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden können.
Der Vorfall am Flughafen Memmingen zeigt deutlich, wie wichtig es ist, die geltenden Vorschriften für Drohnenflüge zu beachten. Weitere Informationen zu diesen Regelungen sind auf der Webseite der [Bundespolizei](https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/weitere-themen/flugbeschraenkungszonen-fuer-drohnen) sowie auf der Plattform für unbemannte Luftfahrt des Bundesministeriums für Verkehr erhältlich. Um sicherzustellen, dass Drohnenflüge verantwortungsvoll durchgeführt werden, ist es entscheidend, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen und einzuhalten. Die [Schwäbische](https://www.schwaebische.de/regional/allgaeu/memmingen/flugbetrieb-wurde-eingestellt-zwischenfall-am-flughafen-memmingen-4450354) berichtet weiter über den Zwischenfall und die rechtlichen Folgen für den betroffenen Drohnenpiloten.



