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Am 12. März 2026 um 11:00 Uhr wird in Bayern ein landesweit einheitlicher Probealarm ausgelöst. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten Probealarms, der dazu dient, die technischen Systeme unter Realbedingungen zu testen und die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Alle an das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel, einschließlich Cell Broadcast, werden aktiviert. Mobiltelefone in Bayern werden den Text anzeigen: „In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.“ In Memmingen wird zwischen 11:20 und 11:30 Uhr eine regionale Warnmeldung über MoWaS ausgespielt, die jedoch nur über Warnapps wie NINA und KATWARN verfügbar ist, nicht über Cell Broadcast.

Um 11:30 Uhr erfolgt dann die bayernweite Entwarnung, erstmals ebenfalls über Cell Broadcast. Der Text dieser Entwarnung lautet: „Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.“ Circa 30 Minuten später wird die regionale Entwarnung ebenfalls über die Warn-Apps gesendet.

Informationen zur Sirenenwarnung

In Gebieten, in denen Sirenen vorhanden sind, werden die Bürgerinnen und Bürger über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Diese Informationen werden durch Broschüren oder die Internetauftritte der zuständigen Behörden bereitgestellt. Es findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt: einmal am zweiten Donnerstag im März in Bayern und einmal am zweiten Donnerstag im September für den bundesweiten Warntag in Deutschland. Jede Kommune mit entsprechenden Sirenen kann am Sirenenprobealarm teilnehmen, der nicht nur der Funktionsprüfung dient, sondern auch die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals für Rundfunkdurchsagen informiert.

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In Regionen ohne geeignete Sirenen kommen ergänzend Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen sowie mobile Sirenenanlagen zum Einsatz. Die Katastrophenschutzbehörden planen hierfür bereits Fahrtrouten in ihren Alarm- und Einsatzplänen.

Die Rolle der Sirenen in Deutschland

Das Sirenenförderprogramm wurde ins Leben gerufen, um die Bedeutung und Verfügbarkeit von Sirenen in Deutschland zu erhöhen. Ereignisse wie die Flutkatastrophe 2021 und der Bundesweite Warntag 2020 haben die Notwendigkeit von Sirenen deutlich gemacht. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass Sirenen in Deutschland nicht flächendeckend vorhanden sind und viele Geräte nicht mehr den aktuellen Standards entsprechen. Die Entscheidung über die Vorhaltung von Sirenen liegt bei den Städten und Gemeinden.

Der Bund fördert den Ausbau und die Modernisierung von Sirenen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dabei werden Fördermittel zur Verfügung gestellt, die die Bundesländer an die Kommunen weitergeben. Diese Mittel sind zweckgebunden und müssen für den Erwerb neuer Sirenen oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Neu beschaffte Sirenen müssen in der Lage sein, die Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ auszusenden und für die Ansteuerung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) sowie das TETRA-BOS-Digitalfunknetz ausgerüstet sein.

Das Sirenenförderprogramm 2.0, die unbefristete Verlängerung des ursprünglichen Programms, fördert auch autark betriebene Sirenen und stellt von 2023 bis 2025 insgesamt 22,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Effektivität des Programms hängt jedoch stark von der Umsetzung des Sirenenausbaus vor Ort ab. Sirenen sind ein wichtiger Bestandteil des Warnsystems in Deutschland, das auch andere Kanäle wie Warn-Apps und Rundfunk umfasst.

Für weitere Informationen zur Teilnahme am Förderprogramm oder zur Anzahl der Sirenen in einer bestimmten Gemeinde sollten sich Interessierte an die jeweilige Gemeindeverwaltung wenden. Mehr Informationen sind auch auf den Webseiten der zuständigen Behörden zu finden, wie beispielsweise auf Memmingen oder Bayern, sowie auf der Seite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.