Die besinnliche Zeit rund um Weihnachten ist vorüber und viele Haushalte stehen vor einer entscheidenden Frage: Was tun mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Oft bleibt nur noch der Kegel aus Nadeln und Erinnerungen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Abfall, der fachgerecht entsorgt werden muss. Das Main-Post informiert, dass eine unsachgemäße Entsorgung, wie das Wegwerfen im Wald oder das Verbrennen des Baumes, nicht nur unethisch ist, sondern auch der Umwelt schadet und eine Strafe von bis zu 500 Euro nach sich ziehen kann.

Ein weiterer Blick in die Region zeigt: Im Landkreis Main-Spessart gibt es legale Möglichkeiten zur Entsorgung, die in Anspruch genommen werden sollten. Viele Gemeinden bieten spezielle Abholtermine oder Sammelstellen für Weihnachtsbäume an, sodass die Bürger ihren Baum unkompliziert loswerden können. Die Bäume müssen jedoch vor der Entsorgung vollständig abgeschmückt sein – das bedeutet harte Arbeit für die Familien, die ihre Dekoration sorgsam abnehmen müssen.

Legale Entsorgungsmöglichkeiten

Ein Großteil der Weihnachtsbäume in Deutschland, etwa 30 Millionen jährlich, muss nach den Feiertagen entsorgt werden. Laut Klimaschutz Kommune haben viele Städte Abholservices für Weihnachtsbäume zwischen dem 27. Dezember und dem 31. Januar eingerichtet. Falls keine Abholmöglichkeiten bestehen, können die Bäume kostenfrei an Recycling- und Wertstoffhöfen oder kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.

Kleinere Gärten oder Hobbygärtner können kreativ werden: Durch Zerkleinern des Baumes lässt er sich problemlos auf dem Komposthaufen entsorgen, und die nähstoffreiche Komposterde ist eine wertvolle Unterstützung für den eigenen Garten. Und für diejenigen, die einen besonderen Baum möchten, gibt es die Möglichkeit, Lebendbäume im Topf zu kaufen, die sich nach den Feiertagen mit etwas Pflege wieder einpflanzen lassen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Entsorgung von Weihnachtsbäumen differenzieren sich je nach Bundesland. In Bayern kann die illegale Entsorgung eines Baumes mit Bußgeldern von 50 bis 320 Euro bestraft werden, je nachdem, ob es sich um einen oder mehrere Bäume handelt, wie der Bussgeldkatalog erläutert. Daher sollten die Bürger sich gut überlegen, wo sie ihren Baum ablegen – der Wald ist nicht der richtige Ort.

Um die Umwelt zu schonen, sollten auch die Weihnachtsschmuckteile wie Lametta nicht in den Restmüll wandern. Altes, bleihaltiges Lametta gehört in den Sondermüll, während modernes Lametta ins Restmüll kommt. Die richtige Entsorgung ist nicht nur eine Frage des Gesetzes, sondern auch eine Verantwortung gegenüber der Natur.

Wobei, wie wäre es mit einem neuen Trend? Immer öfter sieht man die Idee des „Keinachtsbaums“, bei dem anstelle eines traditionellen Baumes einfach einzelne Zweige in einen wiederverwendbaren Stamm gesteckt werden. Eine umweltfreundliche Idee, die die Weihnachtszeit fröhlich und nachhaltig gestaltet.

Die Nach-Weihnachtszeit ist also der richtige Moment, um über die richtige Entsorgung nachzudenken und dabei auch noch einige kreative Ideen auszuprobieren. Machen Sie den Abschluss der Feiertage mit einem guten Gewissen und einem schönen Garten.