Am 8. März 2026 ist es endlich soweit: Die Kommunalwahl in Bayern steht vor der Tür. Ein spannendes Event für alle Wähler:innen, die ihre Stimme abgeben und die politische Landschaft in ihrer Gemeinde mitgestalten möchten. Doch was genau müssen die Wähler:innen beachten, um richtig zu wählen? Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass eine Stichwahl am 22. März 2026 notwendig wird, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als 50% der Stimmen erhält. Das sorgt für zusätzliche Spannung in der politischen Arena.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger:innen ab 18 Jahren, die seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde wohnen und im Wählerverzeichnis stehen. Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal zwischen 8 und 18 Uhr. Eine Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) sind erforderlich, wobei die Wahlbenachrichtigung nicht zwingend notwendig ist. Wer es nicht ins Wahllokal schafft, kann auch Briefwahl beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post versendet.
Der Ablauf im Wahllokal
Im Wahllokal angekommen, erfolgt zunächst die Anmeldung, gefolgt von der Prüfung der Wahlberechtigung und der Ausgabe des Stimmzettels. Für die Bürgermeister- und Landratswahl gibt es nur eine Stimme, die absolute Mehrheit ist notwendig. Bei der Gemeinde-, Stadt- und Kreistagswahl hingegen entspricht die Anzahl der Stimmen der Anzahl der Sitze – ein spannendes System, das den Wähler:innen Freiheit bei der Stimmvergabe lässt.
Kumulieren (Stimmen häufeln) und Panaschieren (Listen mischen) sind erlaubt, was bedeutet, dass Wähler:innen ihre Stimmen strategisch verteilen können. Ungültige Stimmzettel entstehen durch Überschreitung der Stimmenzahl, Zusätze oder leere Stimmzettel. Die Ergebnisse werden ab 18 Uhr am Wahltag ausgezählt, wobei erste Ergebnisse am Wahlabend und das landesweite Ergebnis am Mittwoch erwartet werden. Weitere Informationen zu den Wahlverfahren und den Regeln finden sich in den offiziellen Unterlagen, zum Beispiel auf Sonntagsblatt oder dem Bayerischen Staatsministerium des Innern.
Die Sitzverteilung und Stimmvergabe
Ein entscheidender Aspekt der Kommunalwahl ist die Sitzverteilung, die nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguё/Schepers erfolgt. Hierbei werden die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge durch 1, 3, 5, 7 usw. geteilt. Die Sitze werden dann entsprechend der höchsten Teilungszahlen zugeteilt. Ein Beispiel: In einer Gemeinde mit 7.000 Einwohnern und 20 Gemeinderatssitzen wurden insgesamt 47.502 gültige Stimmen abgegeben. Im Ergebnis erhielt die A-Partei 9 Sitze, die B-Partei 4 Sitze und so weiter. Bei gleichen Ansprüchen entscheidet die größere Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los.
Die Wähler:innen haben auf dem Stimmzettel 16 Stimmen, die sie auf einzelne Kandidaten verteilen können, wobei maximal 16 Stimmen insgesamt zulässig sind. Kumulieren ermöglicht es, einem Kandidaten mehrere Stimmen zu geben, während Panaschieren bedeutet, dass Wähler:innen Kandidaten von verschiedenen Listen auswählen können. Sogar vorkumulierte Kandidaten dürfen maximal drei Stimmen erhalten. Um sicherzustellen, dass keine Stimme verloren geht, können Wähler:innen auch eine Liste ankreuzen. Übrig gebliebene Stimmen werden dann an die ersten Kandidaten der angekreuzten Liste verteilt. In kleinen Gemeinden kann es vorkommen, dass nur ein gültiger Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel steht, was die Wahlentscheidung stark beeinflussen kann. Weitere Details hierzu finden sich auch auf der Website von BR.de.
Insgesamt verspricht die Kommunalwahl in Bayern 2026 ein spannendes Event zu werden, bei dem die Bürger:innen aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitwirken können. Ob im Wahllokal oder per Briefwahl, jede Stimme zählt!



