Unbekannter Hundehalter schubst Schüler (11) vom Fahrrad in Kelheim!

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Ein 11-jähriger Schüler wurde in Kelheim von einem unbekannten Hundehalter geschubst. Polizei sucht Zeugen des Vorfalls.

Ein 11-jähriger Schüler wurde in Kelheim von einem unbekannten Hundehalter geschubst. Polizei sucht Zeugen des Vorfalls.
Ein 11-jähriger Schüler wurde in Kelheim von einem unbekannten Hundehalter geschubst. Polizei sucht Zeugen des Vorfalls.

Unbekannter Hundehalter schubst Schüler (11) vom Fahrrad in Kelheim!

Ein beunruhigender Vorfall ereignete sich am Freitagmorgen in Kelheim, als ein 11-jähriger Schüler auf dem Wege zur Schule von einem unbekannten Hundehalter angegriffen wurde. Gegen 07:20 Uhr fuhr der Junge auf dem Gehweg in Richtung seiner Bildungseinrichtung, als er einem Mann mit einem schwarzen Hund begegnete. Plötzlich schubste der Hundehalter den Jungen, der daraufhin zu Boden fiel und mehrere Schürfwunden erlitt, die medizinisch versorgt werden mussten. Glücklicherweise gab es keine schwereren Verletzungen, doch der Vorfall hinterlässt bei den Beteiligten eine beunruhigende Nachwirkung. Der Hundehalter setzte seinen Weg fort, ohne anzuhalten oder dem verletzten Kind zu helfen. Die Polizeiinspektion Kelheim hat bereits die Ermittlungen wegen Körperverletzung aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Hinweise zu dem unbekannten Mann oder seinem Hund. Die Ermittler sind unter der Telefonnummer (09441) 5042-0 erreichbar. Dies berichtet die Mittelbayerische Zeitung.

Ein weiterer Bericht von Regionalreporter nimmt den Vorfall genauer unter die Lupe, betont jedoch ebenfalls, dass der Schüler völlig unvermittelt schubst wurde. In den stark frequentierten Morgenstunden auf der Europabrücke, wo sich dieser Vorfall ereignete, kann eine derartige Körperverletzung schwere Folgen für die Betroffenen haben. Das Bewusstsein für die Gefahr, die von unzureichend beaufsichtigten Hunden ausgeht, sollte dabei nicht vernachlässigt werden.

Rechtliche Aspekte der Hundehalterhaftung

Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass Hundehalter für Schäden, die von ihren Tieren verursacht werden, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich haften. Laut Informationen von 123recht.de, gelten bei Verletzungen durch Hunde stets die Aufsichtspflichten des Halters. Während gefährliche Körperverletzungen oft mit dem Einsatz des Hundes als Waffe in Verbindung gebracht werden, fällt in diesem Fall eine fahrlässige Körperverletzung durch das Schubsen des Jungen unter die rechtliche Haftung des Hundehalters. Eine solche Handlung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen, wurde aber noch nicht näher untersucht.

Die Aufklärung des Vorfalls ist nicht nur für die betroffene Familie von Bedeutung, sondern wirft auch ein Licht auf die Verantwortung jedes Hundehalters. Die gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer ist erst seit 2010 verbindlich und hat sich als wichtiges Instrument zur Absicherung des Halters hinsichtlich möglicher Schadensfälle erwiesen. Vor allem Jugendliche und Kinder sollten in ihrer Umwelt geschützt werden, was im Wiederholungsfall dieser Art von Vorfällen nicht gewährleistet ist.