48-Jähriger Lkw-Fahrer mit über 3 Promille: Führerschein weg!
Am 24. Oktober 2025 wurde ein alkoholisierter Lkw-Fahrer auf der A93 gestoppt. Er hatte über drei Promille.

48-Jähriger Lkw-Fahrer mit über 3 Promille: Führerschein weg!
Die Straßen zwischen Abensberg und Siegenburg waren am 24. Oktober 2025 Schauplatz eines besorgniserregenden Vorfalls. Ein 48-jähriger Lastwagen-Fahrer aus Rumänien wurde von der Polizeiinspektion Mainburg auf der A93 gestoppt, nachdem er mit seinem Gespann im Grünstreifen feststeckte. Dies geschah gegen 11:20 Uhr und ist ein weiteres Beispiel für die Gefahren der Trunkenheit am Steuer.
Ein Atem-Test ergab einen erschreckenden Wert von über drei Promille. Trotz dieses hohen Alkoholpegels konnte der Fahrer allerdings geradeaus laufen und sprach klar. Im glücklichen Umstand gab es bei dem Vorfall keine Verletzten, doch der Flurschaden wird auf etwa 300 Euro geschätzt. Der Fahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde sichergestellt. Eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr wurde bereits eingeleitet, wobei dem Fahrer auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis droht. Laut pfaffenhofen-today.de stellt diese Situation ein ernsthaftes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Über die gesetzlichen Grenzen
Alkoholfahrten sind nicht nur gefährlich, sondern auch rechtlich ein heikles Thema. In Deutschland sind die Promillegrenzen klar definiert: Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bei einem Wert von 0,3 Promille ist bereits die relative Fahruntüchtigkeit erreicht, während ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft werden kann. Ab einem Wert von 1,1 Promille hingegen ist die absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und es drohen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen, darunter auch die Möglichkeit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe. Diese Informationen und die rechtlichen Grundlagen hat adac.de kompakt zusammengefasst.
Besonders gravierend sind die Folgen ab 1,6 Promille, denn dann ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Auch wenn der Fahrer in diesem aktuellen Fall noch relativ glimpflich davonkommt, könnte dies für zukünftige Fahrten fatale Auswirkungen haben.
Risiken und Konsequenzen
Laut jusora.de können geringe Mengen Alkohol auch für Gelegenheitsfahrer rechtliche Folgen haben. Selbst bei einem geringen Promillewert kann es zu empfindlichen Strafen und einem Verlust des Führerscheins kommen. Dies betrifft vor allem Fahranfänger, die bei Verstößen mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem zusätzlichen Punkt in Flensburg rechnen müssen.
Darüber hinaus sind Versicherungen im Falle eines Unfalls unter Alkoholeinfluss nicht immer bereit, für den Schaden aufzukommen und können bis zu 5000 Euro Regress verlangen. Darüber hinaus wird bei erneutem Alkoholkonsum im Straßenverkehr die MPU-Pflicht verstärkt. Bei diesem aktuellen Vorfall geht es also nicht nur um eine einzelne Trunkenheitsfahrt, sondern um die potenziell weitreichenden Konsequenzen für die betroffenen Personen.
Die Geschichte des 48-jährigen Lastwagen-Fahrers sollte als Warnung für alle Verkehrs teilnehmer dienen. Trunkenheit am Steuer ist nicht nur ein Vergehen, sondern eine ernsthafte Bedrohung für alle, die sich im Straßenverkehr bewegen. Hier sind verantwortungsvolles Handeln und Rücksichtnahme gefragt, um schlimmere Konsequenzen zu vermeiden.