In Kaufbeuren wird die Vorfreude auf die bevorstehenden Wahlen am Sonntag, 8. März 2026, zunehmend spürbar. Wer es lieber bequem hat oder aus diversen Gründen wie Alter, Mobilität oder Urlaub nicht persönlich zur Wahl gehen kann, kann sich für die Briefwahl entscheiden. Dies ist eine praktische Möglichkeit, um die Stimme abzugeben, und sorgt dafür, dass niemand ausgeschlossen bleibt.
Die Antragstellung für die Briefwahl ist bis Mittwoch, 4. März 2026, um 12:00 Uhr möglich. Wer sich jetzt noch nicht darum gekümmert hat, sollte sich sputen – nach diesem Datum ist ein rechtzeitiger Postversand nicht mehr gewährleistet. Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 6. März 2026, um 15:00 Uhr bei der Stadtverwaltung möglich, wie die Stadt Kaufbeuren berichtet.
Wie funktioniert die Beantragung?
Um einen Wahlschein zu beantragen, ist kein Grund notwendig – das ist besonders praktisch. Wahlberechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Kaufbeuren. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der Stadt gestellt werden, wobei telefonische Anträge nicht möglich sind. Für Angehörige ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Wer es besonders eilig hat, kann auch per E-Mail an info@kaufbeuren.de Unterstützung anfordern.
Die Unterlagen für die Briefwahl werden nach der Antragstellung schnellstmöglich per Post versendet. Für richtiges Timing ist gesorgt: Unterlagen können entweder an die Urlaubsadresse gesendet oder im Bürgeramt abgeholt werden. Dabei sollte der Antrag idealerweise sechs Wochen vor dem Wahltermin eingereicht werden, um etwaige Probleme zu vermeiden. Spätestens bis Freitag vor der Wahl um 18:00 Uhr sollten alle Anträge gestellt sein.
Fristen und wichtige Hinweise
Nach Erhalt der Wahlunterlagen ist es wichtig, die Vollständigkeit der Dokumente zu prüfen. Fehlende Unterlagen wie Wahlschein, Stimmzettel oder Umschläge sollten sofort reklamiert werden. Zur Stimmabgabe muss der Stimmzettel ausgefüllt und in den entsprechenden Umschlag eingelegt werden. Besonders beachtet werden sollte die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“, die ebenfalls unterschrieben werden muss. Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingehen.
Wer den Rückweg nicht scheut, kann seinen Wahlbrief auch persönlich im Rathaus einwerfen. Ein wichtiger Hinweis: Im Wahllokal selbst ist keine Abgabe der Wahlunterlagen möglich, auch eine Auszählung dort findet nicht statt.
Briefwahl im Trend
Die Briefwahl erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit. Der Anteil der Wähler, die ihre Stimme vor dem eigentlichen Wahltag abgeben, stieg von 4,9 Prozent im Jahr 1957 auf beachtliche 37 Prozent im Jahre 2025. Dieses Wachstum wurde in der jüngsten Vergangenheit insbesondere durch die Covid-19-Pandemie begünstigt, wie die Bundeszentrale für politische Bildung aufzeigt. Elegante Lösungen werden auch in Kaufbeuren geboten, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Stimmabgabe so einfach wie möglich zu gestalten. Ein gutes Händchen beim Wählen ist damit sicher!
Insgesamt zeigt sich die Wahlbeteiligung in Deutschland stabil und hoch. Die Bundestagswahl 2025 verzeichnete eine Beteiligung von 82,5 Prozent, der höchste Wert seit der Wiedervereinigung. Es ist daher zu hoffen, dass viele Kaufbeurerinnen und Kaufbeurer ihr Mitspracherecht wahrnehmen und die Bringschuld der Demokratie ernst nehmen – ganz gleich, ob das im Wahllokal oder per Briefwahl geschieht.
Jetzt heißt es also: rechtzeitig beantragen, die Unterlagen prüfen und darauf hoffen, dass am Wahltag der Briefkasten vor der Stadtverwaltung überquillt!