Die Deponie Schwaiganger in Ohlstadt hat kürzlich eine Wiederholungsauditierung erfolgreich bestanden. Dies wurde durch ein neues Zertifikat bestätigt, das die Überprüfung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz und Entsorgungsfachbetriebsverordnung bescheinigt. Für die Deponie wurde das Zertifikat EFB 2025-26 ausgestellt, welches die hohen Standards der Abfallwirtschaft in Deutschland belegt. Die Deponie stellt zudem Informationen zu mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Asbest und künstlichen Mineralfasern in einer PDF-Datei zur Verfügung. Wichtig zu beachten ist, dass asbesthaltige Abfälle nicht einfach abgeladen werden dürfen; diese müssen mit einem Radlader oder Bagger an den Transportschlaufen abgesetzt werden. Die Entladehilfe mit Schutzausrüstung ist vom Anlieferer bereitzustellen. Um die Anlieferung zu planen, ist es ratsam, die aktuellen Öffnungszeiten vorab zu überprüfen, da geänderte Zeiten gelten können.

Die Deponie befindet sich an folgender Adresse: Schnaiter Holz 182441, Ohlstadt. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung. Bei Fragen können Interessierte die Deponie unter der Telefonnummer 08841 / 2646 oder per E-Mail an deponie@LRA-GAP.de kontaktieren. Betriebsleiter Andreas Stahr und Tristan Trauner, der für die fachtechnische Leitung verantwortlich ist, stehen ebenfalls für Auskünfte zur Verfügung. Für abfalltechnische Fragen kann die Telefonnummer 08821 / 751-373 genutzt werden, oder man schreibt eine E-Mail an Abfall-Technik@LRA-GAP.de.

Wichtige Informationen zur Schließung

Es ist zu beachten, dass die Deponie und Müllumladestation Schwaiganger am 1. und 2. Oktober geschlossen sind. Dies wurde durch eine Mitteilung des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen bekannt gegeben. An diesen Tagen sind jedoch Anlieferungen von Grüngut, wie Baum- und Strauchschnitt, zu den bekannten Öffnungszeiten möglich. Für die Entsorgung von gebührenpflichtigen Abfällen gibt es im Staffelseeraum an diesen Tagen keine Alternativen durch den Landkreis. Allerdings kann die Entsorgung gebührenpflichtiger Abfälle über private Entsorger und Müllumladestationen in Mittenwald und Oberammergau sichergestellt werden. Ab Montag, dem 6. Oktober, ist die Anlieferung in Schwaiganger wieder wie gewohnt möglich. Weitere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie auf der Website des Landratsamts.

Regulierungen und Entwicklungen in der Deponiewirtschaft

Die Deponie Schwaiganger steht nicht allein; sie ist Teil eines umfassenden Systems zur Abfallwirtschaft, das in Deutschland durch strenge gesetzliche Regelungen geprägt ist. Am 16. Juli 2009 endeten die Übergangsfristen der europäischen Deponierichtlinie (1999/31/EG). Ab diesem Datum mussten alle Deponien in Europa den gemeinsamen Anforderungen entsprechen oder stillgelegt werden. Deutschland erfüllte dieses Ziel größtenteils bereits 2005. Die Deponierichtlinie regelt die umweltverträgliche Ablagerung von Abfällen und stellt sicher, dass die Ablagerung von biologisch abbaubaren Abfällen verringert wird. Mitgliedsstaaten mussten Strategien zur Reduzierung der Ablagerung biologisch abbaubarer Abfälle bis 2016/2020 vorlegen.

Deponien, wie die in Schwaiganger, bleiben ein wichtiger Bestandteil der Abfallwirtschaft über 2020 hinaus. Sie müssen sicherstellen, dass Schadstoffe in Abfällen nicht im Wirtschaftskreislauf angereichert, sondern zerstört oder ausgeschleust werden. In Deutschland gab es seit den 1990er-Jahren ähnliche Regelungen, die die ordnungsgemäße Verwertung der Abfälle garantieren. Aktuelle Deponiekapazitäten reichen im Durchschnitt noch für etwa 20 Jahre, wobei Engpässe in einigen Regionen, insbesondere bei Deponien der Klasse I, bestehen. Die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte wird bei der Anlieferung von Abfällen sorgfältig überprüft, um die Umwelt zu schützen und den Ressourcenverbrauch nachhaltig zu gestalten.