Wer hat wirklich Zugriff auf Ihre Daten? Der Leitfaden zur Einwilligung!
Erfahren Sie am 13.06.2025 alles über Datenschutzbestimmungen und Einwilligungsprozesse für Newsletter in Deutschland.

Wer hat wirklich Zugriff auf Ihre Daten? Der Leitfaden zur Einwilligung!
Heute gibt es spannende Neuigkeiten aus der Welt der Datenverarbeitung! Die Vogel IT-Medien GmbH hat eine verantwortungsvolle Handhabung personenbezogener Daten angekündigt, die bei der Verarbeitung stets die geltenden Datenschutzvorschriften beachtet. In einer Zeit, wo Privatsphäre und Datensicherheit mehr denn je im Fokus stehen, ist dies ein wichtiges Signal an all jene, die regelmäßig Informationen über Produkte und Dienstleistungen der Vogel Communications Group erhalten möchten. Auch im Bezug auf die Einwilligung zur Nutzung von E-Mail-Adressen für redaktionelle Newsletter sind alle nötigen Schritte klar formuliert.
Wie es in einem Artikel von Dev-Insider heißt, umfasst der Inhalt dieser Newsletter eine breite Palette: Fachzeitschriften, Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie eine Vielzahl an Print- und Digital-Mediaangeboten und E-Learning-Angeboten. Interessant dabei ist, dass auch die Erhebung und Nutzung persönlicher Telefonnummern für Angebote und Marktforschung in den Bereich Potenzial hat. Eine Registrierung ist notwendig, um Zugang zu geschützten Inhalten auf den Portalen der Vogel Communications Group zu erhalten.
Transparente Kommunikation
Das Unternehmen macht es den Interessierten einfach, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, und das problemlos über ein Kontaktformular auf der Webseite. Dies ist besonders wichtig, da nicht nur in den Zeilen der Datenschutzerklärung, sondern auch im größeren Rahmen der geltenden Bestimmungen gemäß dem Telekommunikationsgesetz (§ 174 TKG 2021) darauf hingewiesen wird, dass E-Mail-Werbung nur nach vorheriger Einwilligung erlaubt ist.
Zusammenfassend ist hierbei besonders die Einwilligung von Bedeutung, die aktiv erteilt werden muss. Vorangekreuzte Checkboxen sind ein absolutes No-Go, und die Einwilligung darf auch nicht als Bedingung für andere Dienstleistungen fungieren – eine Praxis, die als Koppelungsverbot bekannt ist. Diese grundlegenden Anforderungen an die Gültigkeit der Einwilligung, wie Freiwilligkeit, Bestimmtheit, Informiertheit und der Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit, werden in einem weiteren Artikel der Wirtschaftskammer Österreich angesprochen.
Rechte der Betroffenen
Was ist also mit den Rechten der Betroffenen? Auch hier hält das Unternehmen seine Verantwortung hoch! Dazu gehört der Auskunftsanspruch, das Recht auf Richtigstellung, Einschränkung, Widerspruch, Löschung und sogar die Übertragbarkeit der Daten. Darüber hinaus weist das Unternehmen auf die Möglichkeit hin, bei Datenschutzbehörden Beschwerde einzulegen. Dies unterstreicht nur, wie ernsthaft das Unternehmen mit dem Thema Datenschutz umgeht.
In einer Zeit, in der Daten die neue Währung sind, sind solche verantwortungsbewussten Maßnahmen nicht nur nötig, sondern auch ein Zeichen für Vertrauen und Integrität seitens der Vogel IT-Medien GmbH. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Datenlandschaft in den kommenden Monaten entwickeln wird.