Die Gemeinde Fischbachau hat sich entschieden, externe Experten zur Unterstützung bei der Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Elbach hinzuzuziehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, 100 zusätzliche Plätze zu schaffen, um den steigenden Anforderungen an Bildungseinrichtungen gerecht zu werden. Helmut Rischka, Prokurist bei der Veit Energie Consult GmbH, berät die Gemeinde in allen Fragen rund um Förderprogramme. Er hebt die Komplexität der Förderlandschaft hervor, insbesondere die der Bundesprogramme, die für solche Vorhaben entscheidend sind.
Im Gemeinderat wurden zwei Fördervarianten für die Grundschule Elbach vorgestellt. Die erste Option, Variante A, sieht einen Direktzuschuss von knapp einer Million Euro vor, erfordert jedoch eine energetische Komplettsanierung. Variante B hingegen bietet eine Fördersumme von 185.000 Euro, die weniger Investitionen erfordert und sich auf BAFA-Einzelmaßnahmen, KfW-Förderung für Heizungswechsel sowie den ZUG-Zuschuss für neue Beleuchtung stützt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beauftragung des Büros zu, wobei auch Fragen zur Unterstützung bis zur Endabrechnung und zur Haftung bei möglichen Fehlern aufkamen. Rischka betont die enge Zusammenarbeit mit Architekten und die Einhaltung der Vorgaben der Förderstellen, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
Fördermöglichkeiten im Detail
Für den Neubau der Schule werden Zuschüsse von 60 bis 80 Prozent und für die Generalsanierung von 55 bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten erwartet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Energie-Effizienzstandard, der 70 nicht überschreiten sollte, da höhere Standards finanziell nicht tragbar wären. Diese Förderungen sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die darauf abzielt, die Sanierung von Gebäuden zu unterstützen, um Energiekosten zu sparen und den Klimaschutz voranzutreiben. Die Fortführung der BEG über den Jahreswechsel 2023/2024 ist gesichert, und ab 2025 wird das Programm unter Berücksichtigung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die BEG Einzelmaßnahmen reformiert, sodass Anträge für effiziente Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierungen weiterhin beim BAFA gestellt werden können. Die KfW fördert zudem die restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Verfahrenskennzeichen für BEG EM von „BEGEM“ auf „BEGPT“ geändert, und ein Zusatzantragsverfahren für den Einkommensbonus ist seit dem 16. Juli 2024 verfügbar.
Wichtige Informationen und Unterstützung
Um die Antragstellung zu erleichtern, ist es notwendig, die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) in Anspruch zu nehmen, der eine technische Projektbeschreibung und einen technischen Projektnachweis nach Abschluss der Maßnahme erstellt. Die TPN-ID ist zwei Monate gültig und wird für den Verwendungsnachweis benötigt. Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen sind antragsberechtigt, und die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Für weitere Informationen und Unterstützung können Interessierte die Website www.energie-effizienz-experten.de besuchen.
Im Kontext der Fördermöglichkeiten ist es wichtig zu erwähnen, dass Hochwasserbetroffene in Baden-Württemberg und Bayern Ausnahmeregelungen zu den Förderrichtlinien nutzen können, wenn die Betroffenheit durch die Kommune bestätigt wird. Eine umfassende Übersicht über die verfügbaren Förderprogramme und deren Antragsmodalitäten finden Sie auf der Förderdatenbank.



