Die juristischen Auseinandersetzungen rund um die geplante dritte Start- und Landebahn am Flughafen München erreichen nun eine entscheidende Phase. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat die Flughafen München Gesellschaft (FMG) nun geschwärzte Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung veröffentlicht, die für den Bau der Bahn relevant sind. Diese Dokumente stoßen auf heftige Kritik der Kläger, zu denen die Stadt und der Landkreis Freising, die Gemeinde Berglern, der Bund Naturschutz sowie sechs Privatpersonen gehören.
Die Kläger verlangen die vollständige Offenlegung der geschwärzten Papiere. Schon seit längerem gibt es Zweifel an der Existenz eines gültigen Beschlusses für den Bau, da die Stadt München, die zusammen mit dem Bund und dem Freistaat Bayern Gesellschafter der FMG ist, 2012 gegen den Bau gestimmt hat. Landrat Helmut Petz macht klar, dass die FMG einen gültigen Beschluss vorlegen muss; andernfalls stehen die Chancen der Kläger vor Gericht gut.
Politische Brisanz und Bürgerentscheide
Petz warnt zudem davor, dass das Vorliegen eines gültigen Beschlusses einen politischen Skandal darstellen könnte, da damit ein Bürgerentscheid missachtet werden würde. In diesem Zusammenhang attackieren die Kläger auch die Argumentation der FMG, dass der Bau der dritten Startbahn bereits begonnen habe. So wird unter anderem auf den S-Bahn-Tunnel für den Erdinger Ringschluss verwiesen, während die FMG zuvor betont hatte, dass dieser Tunnel nicht im Zusammenhang mit der neuen Bahn steht.
Ein Blick in die Geschichte der Planungen zeigt, dass die Regierung von Oberbayern bereits am 26.07.2011 einen ersten Planfeststellungsbeschluss für die dritte Start- und Landebahn erlassen hat, wie die Regierung von Oberbayern festhält. Nach den Sommerferien 2011 folgte die formelle Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt konnten Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht werden.
Die Chronologie des Verfahrens
Der Antrag auf Planfeststellung wurde bereits am 24.08.2007 eingereicht. Von November bis Dezember 2007 lagen die Antragsunterlagen öffentlich in den beteiligten Gemeinden aus, und Einwendungen konnten bis zum 18.12.2007 erhoben werden. Später wurden die Unterlagen mehrmals ergänzt und geändert, was die Komplexität des Verfahrens unterstreicht. So kam es zwischen 2008 und 2009 zu Erörterungen im Ballhausforum in Unterschleißheim, und die FMG reichte mehrere Änderungsanträge ein, die unter anderem Änderungen des landschaftspflegerischen Begleitplans umfassten.
Die gesamte Angelegenheit wirft einen Schatten auf die künftige Entwicklung des Flughafens München und wird sowohl von Politik als auch von der interessierten Öffentlichkeit genau verfolgt. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Rechtsstreit weiterentwickeln wird und ob es zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommt oder ob das Gericht endgültig entscheiden muss. In jedem Fall zeigt sich, dass da einiges an politischer und rechtlicher Zündschnur vorhanden ist.