Am 8. März 2026 steht im Landkreis Freising ein wichtiges Ereignis an: die Kommunalwahl. An diesem Tag haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimmen für verschiedene Ämter abzugeben, darunter den Landrat, die Mitglieder des Kreisrates sowie die (Ober-)Bürgermeister und die Stadt- und Gemeinderäte. Die Wahlzeit erstreckt sich von 8 bis 18 Uhr und sollte die erste Runde kein klares Ergebnis bringen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl statt.
Insgesamt gibt es 24 Gemeinden im Landkreis, von denen 22 neue Ortschefs wählen werden. Für die Position des Oberbürgermeisters in Freising sind neun Bewerberinnen und Bewerber im Rennen, während auch für das Amt des Landrats neun Kandidaten zur Auswahl stehen. Die Wahlberechtigten müssen mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde wohnen. Zudem dürfen sie nicht gerichtlich vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Eine Wahlbenachrichtigung ist Voraussetzung für die Stimmabgabe – im Falle eines Verlustes gibt es allerdings Regelungen, die dies berücksichtigen.
Wahlhelfer gesucht
Die Stadt Freising ist zudem auf der Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Kommunalwahl. Wer einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Willensbildung vor Ort leisten möchte, kann sich bei der Stadt melden. Für die Hauptwahl am 8. März 2026 erhalten Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro für Wahlvorsteher und 120 Euro für Beisitzer. Für die Stichwahl am 22. März 2026 sind die Honorare etwas geringer, mit 80 Euro für Wahlvorsteher und 60 Euro für Beisitzer.
Interessierte sollten beachten, dass eine Schulung für Wahlvorsteher, Stellvertreter und Schriftführer verpflichtend ist und etwa eine Stunde dauert. Außerdem müssen sie an einem Workshop zur Ergebniserfassung mit Barcode-Scannern teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an das Wahlamt (wahlamt@freising.de) und erfordert die Angabe von Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum.
Rechte der EU-Bürger
Ein besonders wichtiges Thema in diesem Kontext sind die Rechte der EU-Bürger. Unionsbürgerinnen und -bürger dürfen in Deutschland an Kommunal- und Europawahlen teilnehmen, jedoch nicht an Bundestags- oder Landtagswahlen. Das aktive Wahlrecht, also das Recht zur Stimmabgabe, steht ihnen zu, während das passive Wahlrecht, also das Recht, sich als Kandidat aufstellen zu lassen, ebenfalls besteht. Es ist wichtig zu wissen, dass sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eintragen lassen müssen, um an der Kommunalwahl teilnehmen zu können.
Für die Europawahl 2024 können Unionsbürger sowohl in ihrem Heimatland als auch in Deutschland wählen, jedoch nur einmal. Die Mindestwahlalter für die Europawahl wurde auf 16 Jahre gesenkt, was die Beteiligung junger Menschen an der politischen Willensbildung in Europa fördert. Informationen zur Wahlteilnahme sind auf der Seite der Bundeswahlleiterin verfügbar.
Für weitere Details zur Kommunalwahl im Landkreis Freising und den verschiedenen Ämtern, die zur Wahl stehen, besuchen Sie bitte die Themenseite zur Kommunalwahl Bayern 2026. Für Informationen über die Wahlhelfer und deren Aufgaben können Sie die Webseite der Stadt Freising besuchen. Schließlich bietet die EU-Gleichbehandlungsstelle umfassende Informationen zu den Rechten von EU-Bürgern in Deutschland.