Ex-Freund bricht in Hallbergmoos ein: Möbelraub oder Missverständnis?
Zwei Männer in Hallbergmoos scheitern am Möbelabholen nach Einbruch. Polizei klärt Zivilrechtsstreit, Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Ex-Freund bricht in Hallbergmoos ein: Möbelraub oder Missverständnis?
In Hallbergmoos hat die Neufahrner Polizei am Mittwoch für Aufregung gesorgt. Zwei Herren suchten ganz offensichtlich nach Möbeln und rückten mit einem Hammer an, um sich Zutritt zu einem Nachbarhaus zu verschaffen. Um 7 Uhr morgens hörte eine aufmerksame Anwohnerin verdächtige Geräusche und informierte die Polizei, nachdem sie das Klirren von zerbrochenem Glas vernahm. Nur kurze Zeit später trafen mehrere Polizeistreifen am Tatort im Tassiloweg ein und entdeckten die Männer, die gerade das Glas der Terrassentür eingeschlagen hatten. Überraschend stellte sich jedoch heraus, dass es sich hierbei nicht um klassische Einbrecher handelte, sondern um einen heiklen Zivilrechtsstreit.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, war einer der Männer früher mit der Bewohnerin des Hauses liiert. Zum Zeitpunkt des Vorfalls wollte er Möbel abholen, die ihm anscheinend zustehen. Leider erschien seine Ex-Partnerin nicht zu dem vereinbarten Termin, und ihm fehlte der Schlüssel, um legal in die Wohnung zu gelangen. Mit einem Hammer hatte er dennoch versucht, die Terrassentür zu öffnen, was schließlich zur Beschädigung führte.
Rechtliche Konsequenzen für die Männer
Die Situation eskalierte schnell, und die Polizei musste die beiden Männer wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung anzeigen. Trotz der heiklen Umstände konnten sie keine Möbel mitnehmen. Vor Ort ließen sich die Eigentumsverhältnisse und Besitzansprüche nicht klären, was den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Hallbergmoos erforderte. Diese sicherte die Terrassentür, um den Inhalt der Wohnung vor weiteren Beschädigungen zu schützen.
Was rechtlichen Schuldet betrifft, stellt § 123 des Strafgesetzbuches Hausfriedensbruch dar, der hier in Konkurrenz zu den anderen Delikten steht. So kommt es in Fällen von gewaltsamem Zutritt häufig zu einem Zusammenspiel von verschiedenen Straftaten, wie einer möglichen Sachbeschädigung nach § 303. Laut der Juracademy ist es oft so, dass der Hausfriedensbruch zurücktritt, wenn die betroffene Person gleichzeitig der Bestohlene ist.
In diesem Fall musste die Polizei schnell und effizient handeln, da die emotionalen Bindungen zwischen den Beteiligten die Situation zusätzlich komplizierten. Das Geschehen verdeutlicht, wie in amorphen Konflikten juristische Fragen oft nicht einfach zu beantworten sind, und dass es manchmal auch zu unschönen Szenarien kommen kann, wenn persönliche Differenzen auf finanzielle Ansprüche treffen.