Die bevorstehenden Kommunalwahlen in Bayern werfen ihre Schatten voraus. In vielen Städten wird es zu Wechseln kommen, da einige langjährige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht mehr antreten. Jürgen Schröppel (SPD), der seit 18 Jahren als Oberbürgermeister von Weißenburg im Amt ist, wird nicht mehr kandidieren. Auch Thomas Zwingel (SPD), der 20 Jahre lang Bürgermeister in Zirndorf war, hat angekündigt, dass er seine Amtszeit beenden wird. In einer emotionalen Erklärung betonte Zwingel die Bedeutung kleiner Momente in seiner Arbeit, die ihn während seiner langen Amtszeit geprägt haben. Weitere Informationen zu den bevorstehenden Wahlen finden Sie auf der Website der Bayerischen Rundfunk unter diesem Link.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunalwahlen in Bayern sind im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) festgelegt. Dieses Gesetz, das zuletzt am 24. Juli 2023 geändert wurde, legt unter anderem fest, wer wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis wohnen. Zudem dürfen keine Ausschlüsse gemäß Artikel 2 des Gesetzes vorliegen. Bei einem Umzug innerhalb eines Jahres bleibt das Wahlrecht bestehen, während eine Verurteilung durch einen deutschen Richter zum Ausschluss vom Wahlrecht führt. Weitere Details zum Gesetz finden sich unter diesem Link.
Die Wahlorganisation und Stimmabgabe
Die Organisation der Wahlen erfolgt durch Wahlleiterinnen, Wahlleiter und Wahlausschüsse. Um wählen zu können, müssen die Bürgerinnen und Bürger im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein beantragen. Die Stimmabgabe ist nur im entsprechenden Stimmbezirk möglich, und eine persönliche Stimmabgabe ist erforderlich, wobei Hilfen für leseschwache oder behinderte Personen erlaubt sind. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet, und die Ergebnisse werden von den Wahlvorständen und Wahlausschüssen festgestellt.
Die Amtszeit für Bürgermeister und Landräte beträgt sechs Jahre, und die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden an einem Sonntag im März statt. Die Kosten für die Wahlen tragen die Gemeinden, während die Landkreise für die Landkreiswahlen verantwortlich sind.
Sitzverteilung und Wahlergebnisse
Die Sitzverteilung im Gemeinderat erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguё/Schepers. Die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge werden durch 1, 3, 5, 7 usw. geteilt, und die Sitze werden entsprechend der höchsten Teilungszahlen zugeteilt. In einem Beispiel mit 7.000 Einwohnern und 20 Gemeinderatssitzen wurden insgesamt 47.502 gültige Stimmen abgegeben. Die A-Partei erhielt 20.554 Stimmen und damit 9 Sitze, während die B-Partei 4 Sitze und die C-Partei 3 Sitze erhielt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Weitere Informationen zur Wahlorganisation und Sitzverteilung sind unter diesem Link erhältlich.
Insgesamt stehen die Zeichen auf Veränderung in den bayerischen Kommunen. Die bevorstehenden Wahlen bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung ihrer Städte und Gemeinden mitzuwirken.



