Heute ist der 3.03.2026 und die Situation im Landkreis Erding ist angespannt. In einem großen Nutzgeflügelbetrieb wurde amtlich der Ausbruch der Newcastle-Krankheit festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat am 25. Februar 2026 den Nachweis des Aviären Paramyxovirus-1 in einem Legehennen-Betrieb bestätigt. Dies ist der erste Fall der Newcastle Disease (ND) bei Nutzgeflügel in Bayern seit langer Zeit. Auch wenn die Krankheit für Menschen ungefährlich ist, sind die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, die nun ergriffen werden, von großer Bedeutung.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Erding hat bereits Maßnahmen ergriffen. Die betroffenen Legehennenhaltungen wurden gesperrt, und die tierschutzgerechte Tötung von über 100.000 Legehennen an fünf von sechs Standorten ist abgeschlossen. Diese Keulungsaktionen wurden unter strenger Überwachung von Tierärzten des Veterinäramtes durchgeführt. Zudem wurden Schutzzonen mit einem Radius von mindestens 3 km und eine Überwachungszone von mindestens 10 km um den Ausbruchsort festgelegt. Diese Maßnahmen sind wichtig, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.

Maßnahmen zur Eindämmung der Newcastle-Krankheit

Die Allgemeinverfügung mit gesetzlich geforderten Maßnahmen wurde aktualisiert und ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Rund 120 geflügelhaltende Betriebe befinden sich in der Schutzzone, während etwa 540 Betriebe in der Überwachungszone liegen. Das Veterinäramt plant Inspektionen und Beprobungen dieser Betriebe, um die Situation unter Kontrolle zu halten.

Ein kleiner Teil der Überwachungszone reicht sogar über die Grenzen des Landkreises Erding hinaus und umfasst Gebiete im Landkreis Landshut und Landkreis Freising. Geflügelhalter in diesen Zonen sind aufgefordert, bei krankheitsbedingten Auffälligkeiten ihre Tiere beim Veterinäramt zu melden. Dies ist besonders wichtig, da der Erreger über verunreinigte Gegenstände in Bestände eingeschleppt werden kann. Biosicherheitsmaßnahmen, wie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Personalhygiene, sind daher dringend erforderlich.

Informationen zur Newcastle-Krankheit

Die Newcastle Disease ist ausschließlich für Geflügel relevant und stellt keine Gefahr für andere Haustiere oder Menschen dar. Informationen zu ND-Fällen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln sind im Tierseucheninformationssystem TSIS verfügbar. Bei erhöhten Tierverlusten oder Leistungseinbußen sollten die Tierhalter umgehend einen Tierarzt hinzuziehen, um Untersuchungen zum Ausschluss der Newcastle Disease einzuleiten. Auch für die Diagnosestellung ist ein Erregernachweis notwendig, der durch verschiedene Proben erfolgen kann.

Die rechtlichen Vorschriften sehen vor, dass Impfungen gegen die Newcastle Disease für Hühner und Puten verpflichtend sind. Auch andere Vogelarten können sich mit dem Virus infizieren, sodass eine sorgfältige Überwachung und Dokumentation erforderlich ist. Die aktuellen Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verfügbar.

Die Situation erfordert ein schnelles Handeln und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Geflügelhaltern und den Behörden. Das Veterinäramt Erding arbeitet intensiv an der Eindämmung der Tierseuche und beantwortet Anfragen von besorgten Haltern. Ausnahmen von den Beschränkungen können beim Landratsamt Erding beantragt werden, jedoch sollten diese nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickeln wird. Die Verantwortlichen sind gefordert, die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit schnellstmöglich zu stoppen und die betroffenen Betriebe zu unterstützen. Aktuelle Informationen sind im Übrigen auch auf der Website des Landratsamtes Erding zu finden.