Am 13. Februar 2026 entschied das Landgericht München II in einem bemerkenswerten Fall, der im Kreis Ebersberg stattfand, über eine Klage des OMV-Tanklagers gegen einen 22-jährigen Mann namens Michael H. Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022, als Michael H. seine neu erworbene Drohne im „Follow-Me-Modus“ testete. Die Drohne stürzte nach einem Zusammenstoß mit einem Baum auf das Gelände des Treibstofflagers und löste damit eine Reihe von rechtlichen und sicherheitstechnischen Fragen aus. OMV forderte Schadensersatz in Höhe von rund 10.000 Euro, um die Kosten für die Einstellung eines zusätzlichen Sicherheitsmitarbeiters zurückzuholen, die nach dem Vorfall entstanden waren. Die Richterin äußerte jedoch Zweifel an der Notwendigkeit dieser erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, und die Klage wurde abgewiesen.
Michael H. hatte den Absturz sofort dem Werkschutz gemeldet und seine Daten zu Protokoll gegeben. „Das war ein Unfall“, sagte er und bezeichnete die Situation als „ein bisschen ungerecht“. OMV hatte als Reaktion auf den Vorfall die Sicherheitsvorkehrungen für zwei Wochen erhöht, was die geforderten Kosten zur Folge hatte. Ein Vertreter von OMV erklärte, dass diese Maßnahmen auf Weisung der Polizei ergriffen wurden, um die Betriebserlaubnis zu sichern.
Rechtliche Grundlagen für Drohnenflüge in Deutschland
In Deutschland unterliegt die Nutzung von Drohnen strengen gesetzlichen Regelungen, die im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verankert sind. Gemäß § 1 LuftVG zählen Drohnen zu den Luftfahrzeugen und unterliegen einer Versicherungspflicht, unabhängig von ihrem Gewicht oder Einsatzzweck. Dies bedeutet, dass für den Betrieb einer Drohne eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Besonders wichtig ist, dass auch Drohnen unter 250 g, die mit Kameras oder Sensoren ausgestattet sind, dieser Regelung unterliegen. Verstöße gegen die Versicherungspflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro. Daher ist es ratsam, eine spezielle Privathaftpflicht oder eine eigene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abzuschließen, insbesondere wenn die Drohne gewerblich genutzt wird.
Zusätzlich gilt, dass der Nachweis der Versicherung beim Flugbetrieb mitgeführt werden muss, wie in § 106 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) festgelegt. Bei besonders leichten Drohnen unter 250 g entfällt oft die Führerscheinpflicht, und es sind keine Registrierung oder Schulungsnachweise erforderlich. Dies erleichtert den Einstieg in das Drohnenfliegen, birgt jedoch auch Risiken, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet werden.
Europäische und nationale Regulierungen
Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in Deutschland sind nicht nur national geregelt, sondern auch durch europäische Verordnungen beeinflusst. Seit dem 31. Dezember 2020 gelten neue EU-Vorschriften, die den Betrieb von Drohnen in der gesamten Europäischen Union harmonisieren. Diese Vorschriften legen fest, dass nationale Gesetze die EU-Regularien ergänzen und spezifische Einschränkungen für den UAS-Betrieb in der Nähe von Flughäfen und kritischer Infrastruktur vorsehen. Zusätzlich müssen sicherheitsrelevante Ereignisse gemäß der Verordnung (EU) 376/2014 innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
Die Vorfälle rund um Michael H. und die OMV-Klage werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die mit dem wachsenden Einsatz von Drohnen verbunden sind. Sie verdeutlichen die Notwendigkeit, dass Drohnenpiloten sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die Sicherheitsanforderungen ernst nehmen, um Unfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Kombination aus neuen Technologien und strengen Vorschriften verlangt ein umsichtige Handhabung, um die Vorteile des Drohnenflugs sicher und verantwortungsbewusst nutzen zu können.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Drohnen in Deutschland können Interessierte die Webseite des Luftfahrt-Bundesamts besuchen, die umfassende Informationen zu den relevanten Vorschriften bietet.