Die Wasserversorgung ist ein zentrales Element unserer Gesellschaft, das oft als selbstverständlich angesehen wird. Doch was passiert, wenn diese lebenswichtige Ressource nicht mehr verfügbar ist? Ein längerer Ausfall der Trinkwasserversorgung kann weitreichende Konsequenzen für die Gesundheit, die Wirtschaft und die allgemeine Sicherheit der Bevölkerung haben. Bernd Hauber, Werkleiter der Bayerischen Rieswasserversorgung, betont die Dringlichkeit, die Infrastruktur zu schützen und im Falle von Beschädigungen aufrechtzuerhalten. In den letzten Jahren wurden erweiterte Sicherheitsanforderungen implementiert, um der wachsenden Bedrohung durch Störfälle und Ausfälle zu begegnen. Dazu gehören unter anderem die Einführung von fest verbauten und mobilen Notstromaggregaten, die den Pumpbetrieb auch bei Stromausfällen sicherstellen.
Die Kommunikation im Ernstfall hat ebenfalls oberste Priorität. Monteure der Rieswasserversorgung sind mit einem zusätzlichen Handy ausgestattet, das unabhängig vom Telefonnetz funktioniert. So bleibt die Kommunikation auch in kritischen Situationen gewährleistet. Das Redundanzprinzip spielt eine zentrale Rolle für die Versorgungssicherheit: Kritische Komponenten sind mehrfach vorhanden, um auch bei Störungen oder Wartungsarbeiten die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Diese Maßnahmen sind nicht nur lokal von Bedeutung, sondern spiegeln die Herausforderungen wider, denen sich die gesamte Wasserwirtschaft gegenübersieht.
Herausforderungen für die Wasserwirtschaft
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sind grundlegende Säulen des Gemeinwohls. Sie sichern nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, sondern auch die Funktionsfähigkeit von Industrie, Landwirtschaft und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ausfälle in der Wasserversorgung können hygienische Probleme und wirtschaftliche Schäden zur Folge haben. Wasser ist ein elementares Gut, dessen Qualität und Verfügbarkeit jederzeit gewährleistet sein müssen. Daher zählt die Wasserwirtschaft zu den schützenswerten Sektoren innerhalb der kritischen Infrastrukturen.
Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen abzusichern, um eine kontinuierliche Versorgung auch in Krisensituationen zu gewährleisten. In Deutschland ist die Wasserversorgung durch diverse gesetzliche Vorgaben wie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und die Trinkwasserverordnung geregelt. Diese Regelungen definieren Schutzmaßnahmen, Gefahrenbewertung und Risikovorsorge. Die Risiken für die Wasserwirtschaft sind vielfältig und reichen von Naturereignissen über technische Defekte bis hin zu Cyberangriffen.
Schutzmaßnahmen und Resilienz
Die Digitalisierung hat die Angriffsfläche für potenzielle Bedrohungen erhöht. Daher ist es unerlässlich, dass IT-Sicherheitsmaßnahmen mit physischen Schutzvorkehrungen kombiniert werden. Schutzkonzepte für Wasser- und Abwasserbetriebe basieren auf technischen (Zutrittskontrollen, Alarmanlagen) und organisatorischen Maßnahmen (Risikoanalysen, Wartungspläne, Notfallkonzepte). Mitarbeitende sollten regelmäßig geschult werden, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und im Störungsfall angemessen reagieren zu können. Eine enge Kooperation mit Behörden und regionalen Partnern ist für die Krisenbewältigung von entscheidender Bedeutung.
Die Resilienz der Wasser- und Abwassersysteme wird durch den Klimawandel und Extremwetterereignisse immer wichtiger. Betreiber sind in der Verantwortung, ihre Schutzkonzepte regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Hohe Resilienz reduziert nicht nur Versorgungsausfälle, sondern stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Trinkwassersicherheit.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Zukunftsausblick
Die Wasserversorgungsanlagen sind Teil der „Kritischen Infrastrukturen“ und müssen umfassend gesichert werden. Der DVGW hat seit den 1960er Jahren Regelwerke zum physischen Schutz dieser Anlagen veröffentlicht und kontinuierlich aktualisiert. Dr. Wolf Merkel, Vorstand des DVGW, hebt die Notwendigkeit hervor, die Schutzmaßnahmen an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ein neues KRITIS-Dachgesetz, das voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten soll, wird Resilienzpläne für kritische Infrastrukturen fordern. Der DVGW plant, gesetzliche Vorgaben in einem neuen Regelwerk zu bündeln, um Wasserversorgungsunternehmen praktische Hilfestellungen zu bieten.
Mit der europäischen Richtlinie NIS2 wird ein Rahmen für den Schutz vor IT-Angriffen geschaffen, und der DVGW hat einen branchenspezifischen IT-Sicherheitsstandard für Wasser und Abwasser entwickelt. Merkel fordert eine stärkere Verzahnung des NIS-Umsetzungsgesetzes mit dem KRITIS-Dachgesetz für einen ganzheitlichen Schutzansatz. In diesem Kontext ist es entscheidend, dass die Betreiber der Wasserversorgung ihre Verantwortung ernst nehmen und den Schutz ihrer Anlagen als ganzheitliche Aufgabe verstehen. Nur so kann die Trinkwasserversorgung auch in Zukunft sicher gewährleistet werden.
Für weitere Informationen zu diesem Thema besuchen Sie bitte die vollständigen Artikel auf Donau-Ries Aktuell, Kritis-Info und DVGW.



