Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt, und der Landkreis Donau-Ries ist keine Ausnahme. Rund 109.000 Wahlberechtigte sind eingeladen, ihre Stimme abzugeben, um den Landrat, die (Ober-)Bürgermeister sowie die Stadt- und Gemeinderäte zu wählen. Die Wahlberechtigten sollten sich beeilen, denn die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits versendet und die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am 6. März um 15 Uhr. Besonders in Harburg sind die Bürger aktiv: Dort sind bereits über 2000 Briefwahlanträge von 4450 Stimmberechtigten eingegangen, da nur zwei Urnenwahllokale in der Harburger Schule am Wahltag zur Verfügung stehen.

Für viele Wähler ist die Briefwahl eine bequeme Möglichkeit, um ihre Stimme zu casten. Die Stimmzettel müssen bis zum Wahltag, dem 8. März um 18 Uhr, eingegangen sein. Der Kreistag wird von 558 Personen auf elf Listen gewählt, und die Wahlzettel für den Kreistag sind beachtliche 1,26 Meter breit und 70 cm hoch. Wähler haben die Möglichkeit, so viele Stimmen abzugeben, wie Mitglieder zu wählen sind, wobei Bürgermeister und Landrat jeweils eine Stimme pro Wähler erhalten. Einzelnen Bewerbern können bis zu drei Stimmen gegeben werden, und die Listen können als Ganzes über ein Listenkreuz angenommen werden. Es besteht allerdings die Gefahr von ungültigen Wahlzetteln, wenn diese nicht korrekt ausgefüllt werden.

Voraussetzungen und Wahlrecht

Wahlberechtigt sind nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern auch Bürger anderer EU-Länder, die in Bayern wohnen. Die Voraussetzungen für EU-Ausländer sind klar definiert: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Geburtsdatum: 8. März 2008 oder früher) und mindestens zwei Monate vor der Wahl ihren Wohnsitz in der Gemeinde oder im Landkreis haben, also bis spätestens 8. Januar 2026. Zudem dürfen sie nicht durch eine Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die Wahlunterlagen werden automatisch auch an EU-Ausländer versendet, sodass niemand ohne Stimme bleibt. Sollte jemand seine Unterlagen verlieren, kann er sich direkt an die Gemeinde wenden.

Für die Stimmabgabe ist es wichtig, die aktuellen Regelungen zu beachten. Ein Umzug nach dem 25. Januar 2026 kann den Verlust des Wahlrechts zur Folge haben, abhängig von der Art des Umzugs. Ein Umzug innerhalb des Landkreises führt zum Verlust des Wahlrechts für Gemeindewahlen, jedoch kann die Briefwahl in der alten Gemeinde weiterhin genutzt werden. Ein Umzug in einen anderen Landkreis hingegen führt zum Verlust des Wahlrechts für Gemeinde- und Landkreiswahlen, und der Wähler muss aus dem Wählerverzeichnis gestrichen werden. Doch die Briefwahl bleibt gültig, wobei keine Wahl im neuen Abstimmungsraum vorgenommen werden kann.

Der Verteilungsprozess der Sitze

Die Sitze in den Gremien werden gemäß dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers verteilt. Dies bedeutet, dass die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge durch 1, 3, 5, 7 usw. geteilt werden, und die Sitze entsprechend der höchsten Teilungszahlen zugeteilt werden. Sollte es bei gleichen Ansprüchen auf einen Sitz zu einem Unentschieden kommen, entscheidet die höhere Stimmenzahl der in Betracht kommenden Person; bei Stimmengleichheit wird das Los gezogen. Ein Beispiel verdeutlicht den Prozess: In einer Gemeinde mit 7.000 Einwohnern und 20 Gemeinderatssitzen wurden insgesamt 47.502 gültige Stimmen abgegeben. Die Sitze verteilen sich dann wie folgt: A-Partei erhält 9 Sitze, B-Partei 4 Sitze, C-Partei 3 Sitze, D-Wählergruppe 4 Sitze und E-Wählergruppe geht leer aus.

Die Kommunalwahlen in Bayern sind also nicht nur eine wichtige Möglichkeit für die Bürger, ihre Meinung zu äußern, sondern auch ein komplexes System, das eine faire Vertretung gewährleistet. Für weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Bayern können Sie die offiziellen Seiten des bayerischen Innenministeriums besuchen hier und die entsprechenden Details zur Wahlberechtigung für EU-Bürger hier nachlesen.