Digitale Patientenakte im Donau-Ries: Start der Revolution im Gesundheitswesen!
Der Donau-Ries-Kreis führt seit Oktober 2025 die elektronische Patientenakte ein, um Arztabläufe zu optimieren und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Digitale Patientenakte im Donau-Ries: Start der Revolution im Gesundheitswesen!
In der Region Donau-Ries hat sich seit dem 1. Oktober 2025 einiges getan: Praxen und Krankenhäuser sind nun verpflichtet, Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) einzutragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Abhängigkeit von physischen Entlassungsbriefen zu reduzieren. Hausarzt Dr. Michael Mertin und sein Kollege Sebastian Völkl sehen in der Einführung der ePA einen großen Fortschritt; beide berichten von einer erfolgreichen technischen Umsetzung in ihren Praxen. Dr. Mertin hebt hervor, dass der Aufwand im Alltag für die Ärzte gering ist, da vor allem Laborwerte und Medikationspläne in die Akte eingepflegt werden müssen. Allerdings gibt es viele Fragen, wenn es um die vollständige Integration aktueller Therapieberichte von Fachärzten und Krankenhäusern geht. Hier könnte noch Nachholbedarf bestehen.
Die Donau-Ries-Kliniken haben die technische Umsetzung der ePA bereits abgeschlossen und befinden sich aktuell in der Schulungsphase ihrer Mitarbeiter. Der tatsächliche Echtbetrieb der ePA in den Kliniken ist für diesen Oktober geplant, doch die Verantwortlichen warnen vor möglichen Verzögerungen. Ärzte sind jetzt dazu verpflichtet, eine Vielzahl von Informationen in die ePA einzutragen, darunter Befunde, Diagnosen, Therapiepläne, Entlassungsbriefe und Medikationsdaten. Ein wichtiger Punkt ist, dass Patienten aktiv in die Nutzung der ePA einwilligen und die Zugriffsrechte vergeben müssen. Diese aktive Teilnahme ist entscheidend, um die ePA umfassend nutzen zu können.
Aktive Teilnahme und Rechte der Patienten
Die Rolle der Patienten ist also mindestens ebenso bedeutend wie die der Ärzte. Sie haben nicht nur die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Daten in ihre ePA aufgenommen werden, sondern können auch eine PIN anfordern, um ihre Akte eigenständig zu verwalten. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf das Widerspruchsrecht gelegt werden: Patienten können der Speicherung ihrer Daten widersprechen, besonders wenn es sich um potenziell diskriminierende Informationen handelt, wie etwa bei psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen. Diese Informationen müssen von den behandelnden Ärzten transparent kommuniziert werden, wie das Bundesgesundheitsministerium betont.
Ein weiterer Punkt, der der Diskussion bedarf, ist die Nutzungshäufigkeit der ePA. Bisher haben nur etwa drei Prozent der Kassenpatienten ihre elektronische Patientenakte aktiv genutzt. Auch hier zeigt sich ein gewisser Nachholbedarf. Die Krankenkassen sind gefordert, ihre Versicherten besser zu informieren und ihnen die Vorteile der ePA näherzubringen.
Vorzüge der elektronsichen Patientenakte
Experten zeigen sich zuversichtlich, dass eine umfassend ausgefüllte ePA zu einer deutlich besseren Patientenversorgung beitragen kann. So könnten durch die zentrale Speicherung medizinischer Daten Doppeluntersuchungen vermieden und Wartezeiten bei Arztbesuchen reduziert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Apotheken Zugriff auf die ePA haben, was die Verschreibung von Arzneimitteln vereinfacht, insbesondere wenn diese aus verschiedenen Quellen stammen. Doch letztendlich hängt der Erfolg der ePA von der aktiven Mitgestaltung der Patienten ab.
Insgesamt ist die Einführung der elektronischen Patientenakte ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens in Bayern. Die Herausforderungen der Anfangsphase werden jedoch zeigen, wie schnell sich diese neue Form der Dokumentation etablieren kann und wie die Patienten diesen Weg annehmen.