Im Landkreis Dachau atmet man auf: Die Hühner dürfen endlich wieder ins Freie. Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe, der am 11. März in einem Geflügelbetrieb in Wiedenzhausen (Gemeinde Sulzemoos) bestätigt wurde, hat die Aufstallungspflicht ein Ende. Dies berichtet Merkur. Nachdem umfangreiche Kontrollen und Untersuchungen kein weiteres Aufflammen des Virus zeigten, gibt das Veterinäramt grünes Licht für die Freilandhaltung.

Die Situation wurde durch die Einrichtung einer Drei-Kilometer-Schutzzone sowie einer zehn Kilometer großen Überwachungszone für den betroffenen Geflügelbetrieb unter Kontrolle gebracht. Landrat Stefan Löwl dankte allen beteiligten Akteuren, besonders dem Betriebsinhaber, der den Verdachtsfall frühzeitig gemeldet hatte. Dennoch gab es auch Schwierigkeiten: Fehlende Kontaktdaten sorgten dafür, dass einige Geflügelhalter nicht erreicht werden konnten. Hier bittet das Veterinäramt um Mitteilung von Änderungen der Kontaktdaten. Denn alle Geflügelhaltungen müssen rechtzeitig bei drei Stellen angemeldet werden: dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck, dem Veterinäramt des Landratsamts Dachau und der Bayerischen Tierseuchenkasse.

Die Bedeutung der Hygiene

Dr. Sophie Rothammer, die Amtstierärztin, hebt die Notwendigkeit hervor, alle Geflügelhaltungen vollständig anzumelden. Die gesetzlichen Vorschriften verlangen von Tierhaltern, das Risiko der Einschleppung oder Weiterverbreitung von Tierseuchen zu minimieren. Dabei sind vor allem Hygienemaßnahmen essenziell. Dazu zählen unter anderem die Nutzung separater Stallkleidung, ein Schuhwechsel vor Betreten des Stalls sowie Zugangsbeschränkungen. Darüber hinaus sollten Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert und nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Vögel unzugänglich sind.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern, beispielsweise Nordrhein-Westfalen, gibt es in Bayern gerade einen Rückgang der aufgestellten Sicherheitsmaßnahmen. Während in NRW zuletzt zahlreiche Ausbrüche bei Wildvögeln, darunter Schwäne und Gänse, verzeichnet wurden, sind in Bayern die Aufstallungen mittlerweile aufgehoben. In Nordrhein-Westfalen war die Geflügelpest zuletzt bei einem Putenmastbetrieb und in verschiedenen Wildvogelarten nachgewiesen worden, wie auf LAV NRW dokumentiert wurde. Hier befanden sich mehrere Sperrzonen, jedoch keine allgemeine Aufstallungspflicht.

Ein Ausblick für die Geflügelhalter

Die Rückkehr zur Freilandhaltung bringt nicht nur Erleichterung für die Landwirte, sondern auch Hoffnung auf eine Erholung innerhalb der Geflügelwirtschaft. Die Verantwortlichen in Dachau sind optimistisch, dass die strengen Kontrollen und Auflagen zur Stabilisierung der Situation beitragen. Umso wichtiger ist es, dass die Landwirte ihre Verantwortung ernst nehmen und alle notwendigen Maßnahmen zur Hygiene umsetzen.

Zusammengefasst verdeutlicht die derzeitige Situation in Dachau, wie schnell sich aus einer kritischen Lage wieder Normalität entwickeln kann, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten und die erforderlichen Schritte einhalten.