Sidebar Werbung
Sidebar Werbung

In der Gemeinde Sulzemoos, Landkreis Dachau, hat ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb für Aufregung gesorgt. Die Situation ist ernst, da mehrere Hühner im betroffenen Betrieb verendet sind und das Friedrich-Loeffler-Institut den Ausbruch des Subtyps H5N1 der Vogelgrippe bestätigt hat. Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, wurden um den Betrieb herum eine Drei-Kilometer-Sperrzone sowie eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet. Dies bedeutet, dass Geflügel in diesen Zonen aufgestallt werden muss, und Transport, Handel sowie Verkauf von Geflügel und Geflügelprodukten sind verboten.

Insgesamt sind rund 400 Geflügelhaltungen mit etwa 120.000 Tieren von den Einschränkungen betroffen. Das Veterinäramt hat bereits Maßnahmen ergriffen und organisiert eine Sammelimpfung gegen die Newcastle-Disease, um den Hühner- und Truthühnerbeständen zu helfen. Hobbyhalter sind ebenfalls eingeladen, sich für die Impfaktion anzumelden, da ungeimpfte Tiere als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld belegt werden können. Diese Impfungen sind besonders wichtig, da in Bayern derzeit zwei Seuchen aktiv sind: die Newcastle-Krankheit und die Aviäre Influenza. Quelle.

Die Newcastle-Krankheit im Detail

Die Newcastle-Krankheit, ausgelöst durch das Aviäre Paramyxovirus 1 (APMV-1), gehört zur Familie der Paramyxoviridae und ist weltweit verbreitet. Der Erreger infiziert fast alle Vogelarten und wird häufig bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Die Übertragung erfolgt über Kot, Körpersekrete und Atemluft infizierter Tiere. Die Ansteckungsgefahr ist hoch, und das Virus kann über verschiedene Faktoren wie Mist, Fahrzeuge und Personen indirekt übertragen werden. In einer kühlen, feuchten Umgebung bleibt das Virus mehrere Monate infektiös. Symptome der Newcastle-Krankheit können von Todesfällen bis hin zu respiratorischen oder zentralnervösen Störungen reichen. Für Menschen gilt der Erreger als ungefährlich, kann jedoch in Einzelfällen zu Bindehautentzündungen führen. Quelle.

In-article Werbung
In-article Werbung

In Deutschland sind gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit vorhanden, und die Impfung für Hühner und Puten, auch in Hobbyhaltungen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Halter von Geflügel sind verpflichtet, ihre Bestände regelmäßig auf die erforderlichen Impfungen zu überprüfen. Die aktuelle Gefährdungslage durch die Newcastle-Krankheit und die hochpathogene aviäre Influenza (H5) ist nicht zu unterschätzen, und Biosicherheitsmaßnahmen sollten unbedingt beachtet werden, um das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus zu minimieren. Quelle.

Ausblick und Präventionsmaßnahmen

Die Situation im Landkreis Dachau zeigt, wie wichtig es ist, die Gesundheit der Geflügelbestände zu überwachen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Besonders Halter von Kleinstbeständen sind aufgerufen, ihre Impfungen durchzuführen und Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen in geimpften Herden sollte unbedingt eine Laboruntersuchung auf die Newcastle-Krankheit eingeleitet werden. Die kontinuierliche Überwachung und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sind entscheidend, um die Ausbreitung solcher Seuchen zu verhindern und die Tierhaltung in der Region zu schützen.