Hohe Geflügelpest-Gefahr! Landkreis Cham reagiert mit strengen Sicherheitsmaßnahmen

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Das Veterinäramt Cham warnt vor HPAI-Risiken und setzt strenge Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter in Bayern durch.

Das Veterinäramt Cham warnt vor HPAI-Risiken und setzt strenge Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter in Bayern durch.
Das Veterinäramt Cham warnt vor HPAI-Risiken und setzt strenge Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter in Bayern durch.

Hohe Geflügelpest-Gefahr! Landkreis Cham reagiert mit strengen Sicherheitsmaßnahmen

Das Veterinäramt Cham schlägt Alarm. Angesichts der aktuellen Tierseuchensituation in Deutschland und Europa wird das Risiko einer Ausbreitung von HPAI (Hochpathogene Aviäre Influenza) in Bayern als hoch eingestuft. Um die Bevölkerung und die Geflügelbestände zu schützen, fordert die Behörde alle Geflügelhalter zur erhöhten Wachsamkeit auf. Wie Charivari berichtet, kam diese Warnung, nachdem in den letzten Wochen vereinzelte Seuchenfälle festgestellt wurden.

Geflügelhalter im Landkreis Cham sind seit dem 29. Oktober 2025 aufgefordert, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören die Sicherung der Stallungen gegen unbefugtes Betreten sowie das Tragen entsprechender Schutzkleidung. Die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Schuhwerk ist unerlässlich. Zudem sind die Halter verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über verendete Tiere oder die Legeleistung ihrer Bestände zu führen.

Wichtige Maßnahmen für Geflügelhalter

Ein Fütterungsverbot für Wildvögel – wie Tauben, Enten, Gänse und Schwäne – ist ab sofort in Kraft. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Ansteckungsgefahr für das gehaltene Geflügel zu minimieren. Allerdings dürfen Singvögel weiterhin gefüttert werden. Das Landratsamt hat zudem appelliert, Geflügel vorausschauend in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren unterzubringen. Bei weiter steigendem Risiko könnte nochmals eine Pflicht zur Aufstallung angeordnet werden.

Das Wildvogelmonitoring wird fortgeführt, und Todesfälle oder erkrankte Tiere sollen umgehend dem Veterinäramt Cham gemeldet werden. Eine Anlaufstelle ist unter der Telefonnummer 09971/78-224 zu erreichen. Die allgemeine Verfügung zur Biosicherheit ist im Amtsblatt veröffentlicht und online auf der Webseite des Landkreises Cham einsehbar, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ergänzt.

Regulatorische Anforderungen

Die Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Geflügelpest sind in der Geflügelpest-Verordnung festgelegt. Diese erfordert von den Haltern, dass alle Zu- und Abgänge von Geflügel sowie die dazugehörigen Dokumentationen, wie Transportunternehmer und frühere Halter, genau erfasst werden. Zuletzt wurde die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in Deutschland am 3. Mai 2016 aktualisiert, was die Pflichten der Halter nochmals präzisiert.

Besonders wichtig ist auch, dass bei Verlusten von mindestens drei Tieren innerhalb von 24 Stunden (bei Beständen bis 100 Tieren) oder mehr als 2 % (bei Beständen über 100 Tieren) die Ursache durch einen Tierarzt festgestellt werden muss. Der Tierhalter ist dann verpflichtet, die Untersuchung auf Influenza-A-Viren (Subtypen H5 und H7) durchführen zu lassen. Gewerbsmäßige Geflügelfänger müssen ebenfalls umfassende Aufzeichnungen führen, um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.

In Zeiten, in denen die Infektionsrate bei Wildvögeln steigt, ist es entscheidend, alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Tiergesundheit in den Geflügelhaltungen umzusetzen. Die Zusammenarbeit zwischen den Haltern und den Behörden muss enger gestaltet werden, um einer möglichen Seuchenausbreitung entgegenzuwirken.