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In Bayreuth gibt es einen Ort, der für die vielen Pflegebedürftigen und deren Angehörige eine erste Anlaufstelle ist: den Pflegestützpunkt. Seit seiner Eröffnung hat dieser bereits über 320 Beratungsgespräche geführt. Das Hauptziel des Stützpunkts ist es, die Versorgungssituation für pflegebedürftige Menschen deutlich zu verbessern und ihnen ein Wohnen in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Alle Bürgerinnen und Bürger können hier ihre Fragen rund um die Pflege klären, auch jüngere Pflegende, die sogenannten „Young Carer“, sind willkommen und suchen aktiv Unterstützung.

Der Pflegestützpunkt bietet nicht nur neutrale Pflegeberatung, sondern auch spezielle Beratungen nach § 7a SGB XI an. Bei Bedarf werden die Ratsuchenden mit anderen Institutionen verknüpft, um eine umfassendere Unterstützung zu leisten. Die Einrichtung ist eine Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bayreuth, dem Bezirk Oberfranken sowie den Kranken- und Pflegekassen und wird darüber hinaus von der Hans und Emma Nützel Altenstiftung unterstützt.

Beratungsangebote vor Ort

Die Sprechstunden im Pflegestützpunkt sind klar strukturiert: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 bis 12.30 Uhr sowie Mittwoch von 15 bis 18 Uhr. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Städtische Bürgerbegegnungsstätte in der Am Sendelbach 1-3. Die zuständigen Ansprechpartner sind Bernd Hagen unter der Telefonnummer 0921 793 137 48 und Ines Schramm unter 0921 793 169 16. Eine E-Mail an pflegestuetzpunkt@stadt.bayreuth.de kann jederzeit gesendet werden. Für alle Interessierten gibt es zudem die Möglichkeit, sich über die Webseite bayreuth.de detaillierter zu informieren.

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Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung für Bezieher von Pflegegeld. In regelmäßigen Beratungsgesprächen werden Themen wie häusliche Pflege, Dekubitus, Sturzprävention und die Empfehlung von Hilfsmitteln wie Badewannenliftern oder Patientenliftern besprochen. Die Beratung findet oft im häuslichen Umfeld statt, damit die individuelle Pflegesituation besser erfasst und gezielte Unterstützung gegeben werden kann. Eine regelmäßige Inanspruchnahme dieser Beratungen ist unerlässlich, um eventuelle Kürzungen oder Streichungen des Pflegegeldes zu vermeiden. Dabei sind die Beratungseinsätze für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 verpflichtend.

Regelungen und Teilnahme an Beratungskursen

Die Beratungseinsätze sind in der Häufigkeit gestaffelt: Pflegegrad 2 benötigt jährlich eine Beratung, Pflegegrad 3 auch, während für Pflegegrad 4 und 5 vierteljährliche Gespräche vorgesehen sind. Der Vorteil? Die Beratung ist für die Pflegebedürftigen sowie deren Angehörige kostenlos. Die Kostenübernahme erfolgt über die Pflegekasse, private Krankenversicherungen oder die Beihilfestelle, die Abrechnung erfolgt direkt – also keine Vorleistungen nötig.

Nach der gesetzlich geregelten Pflegeberatung gibt es auch die Möglichkeit, regelmäßig an Pflegekursen teilzunehmen. Diese bieten Angehörigen und Ehrenamtlichen wertvolle Tipps und Techniken für die häusliche Pflege, vom Umgang mit der Körperpflege bis hin zu Hygienemaßnahmen. Die Teilnahme daran ist für Anspruchsberechtigte nach § 45 SGB XI ebenfalls kostenfrei.

Da liegt was an in Bayreuth: Wer mehr Informationen zu den Angeboten des Pflegestützpunkts oder zu weiteren Beratungsleistungen sucht, sollte sich die Zeit nehmen, die Webseite pflege-zuhause-bayreuth.de näher anzusehen oder einen Blick auf bag-selbsthilfe.de zu werfen, um die breit gefächerten Hilfen zur Pflege zu entdecken.