Am 6. März 2026 freuen sich die Bürgerinnen und Bürger von Bayreuth über die Eröffnung des neuen Pflegestützpunkts, der im Juni 2025 seine Türen geöffnet hat. Dieser zentrale Anlaufpunkt für alle Fragen rund um die Pflege befindet sich in der Bürgerbegegnungsstätte, Am Sendelbach 1-3. Die Ansprechpersonen vor Ort sind Ines Schramm und Bernd Hagen, die bereits über 320 Beratungsgespräche seit der Eröffnung geführt haben.
Das Ziel des Pflegestützpunkts ist es, die Versorgungssituation für Pflegebedürftige zu verbessern und ein langes Leben in vertrauter Umgebung zu unterstützen. Besonders wichtig ist die Unterstützung für jüngere Pflegende, die oft als „Young Carer“ bezeichnet werden. Die Bürgerinnen und Bürger können hier eine neutrale Pflegeberatung in Anspruch nehmen, die auch Pflegeberatung nach § 7a SGB XI umfasst, einschließlich eines Maßnahmenplans. Bei Bedarf wird eine Verknüpfung mit anderen Institutionen ermöglicht. Der Pflegestützpunkt ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt Bayreuth, Bezirk Oberfranken und den Kranken- und Pflegekassen und erhält finanzielle Unterstützung durch die Hans und Emma Nützel Altenstiftung. Bei Fragen oder zur Vereinbarung von Gesprächen können Interessierte Bernd Hagen unter 0921 793 137 48 oder Ines Schramm unter 0921 793 169 16 kontaktieren. Weitere Informationen finden sich auch in einem Artikel auf Wiesentbote.
Vielfalt der Pflegearten
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich. Angehörige und Betroffene haben einen hohen Informationsbedarf zur richtigen Pflegeart. In Deutschland gibt es verschiedene Pflegearten, die je nach Bedarf gewählt werden können: ambulante Pflege, stationäre Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und 24-Stunden-Pflege.
Die ambulante Pflege ist die häufigste und flexibelste Pflegeart, die es ermöglicht, selbstbestimmt zu Hause zu leben. Hierbei werden Leistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Unterstützung erbracht, wobei die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung vom Pflegegrad abhängt. Die teilstationäre Pflege hingegen ergänzt die häusliche Pflege und bietet Betreuung in spezialisierten Einrichtungen, was insbesondere Angehörige entlastet. Stationäre Pflege ist notwendig, wenn ein hoher Pflegebedarf besteht oder die häusliche Versorgung nicht ausreichend ist. Kurzzeitpflege dient als temporäre Lösung, oft nach einem Krankenhausaufenthalt, und Verhinderungspflege wird in Anspruch genommen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt. Die 24-Stunden-Pflege bietet intensive Betreuung durch eine dauerhaft im Haushalt lebende Betreuungskraft für Menschen mit hohem Betreuungsbedarf. Weitere Informationen zu den verschiedenen Pflegearten finden Sie auf Wir-Pflege.
Aktuelle Entwicklungen in der Pflege
Der „Report Pflegebedürftigkeit 2025“ zeigt, dass im Jahr 2024 bereits 5,6 Millionen Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten haben, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2014. Diese Entwicklung ist auf den demografischen Wandel und die Pflegereform 2017 zurückzuführen, die psychische und kognitive Beeinträchtigungen besser berücksichtigt. Über 3 Millionen Pflegebegutachtungen wurden im Jahr 2024 durchgeführt, was doppelt so viele sind wie vor zehn Jahren. Knapp 90 Prozent der pflegebedürftigen Menschen leben in ihrem eigenen Zuhause und werden oft von Angehörigen ohne professionelle Unterstützung versorgt.
Die Erfahrungen der Medizinischen Dienste zeigen, dass insbesondere zu Beginn der Pflegebiografie eine umfassende Beratung zur Organisation des Pflegealltags notwendig ist. Zukünftige Pflegebegutachtungen sollten sich verstärkt auf die Situationen konzentrieren, in denen Angehörige die Versorgung ohne professionelle Unterstützung organisieren. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bericht auf MD-Bund.



