Heute, am 16. Februar 2026, wurde in Bamberg die alarmierende Nachricht über zwei bestätigte Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln veröffentlicht. Die Stadtverwaltung hat die Öffentlichkeit umgehend informiert und gibt damit ein Zeichen, dass die Geflügelhalter in der Region auf Wachsamkeit und präventive Maßnahmen setzen müssen. Ziel ist es, eine Einschleppung des Virus in private und gewerbliche Geflügelhaltungen zu verhindern.

Die Stadtverwaltung hat Geflügelhalter ausdrücklich auf die Notwendigkeit von betrieblichen Hygienemaßnahmen hingewiesen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die Sicherung der Ställe vor unbefugtem Zutritt, die Beschränkung des Besucherverkehrs sowie das Tragen geeigneter Schutzkleidung. Auch sollten Schuhe vor dem Betreten des Stalls gewechselt oder desinfiziert werden. Die Reinigung der Hände und die Desinfektion von Gerätschaften und Fahrzeugen nach Ein- und Ausstallung sind ebenso unerlässlich. Diese Empfehlungen unterstützen die Biosicherheitsmaßnahmen, die zur Verhinderung des Eintrags und der Verbreitung gefährlicher Tierseuchenerreger dienen, wie auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erläutert wird.

Hygiene ist das A und O

Wichtige Hygienemaßnahmen umfassen zudem die wildvogelsichere Aufbewahrung von Futter und Einstreu sowie die Fütterung ausschließlich in geschützten Stallbereichen. Auch die Verwendung von Leitungswasser anstelle von Oberflächenwasser ist zu empfehlen. Geflügelhalter sollten besonders darauf achten, Futterstellen für Wildvögel unzugänglich zu machen und Tränken nur mit Wasser ohne Zugang für Wildvögel zu nutzen. Diese Vorsichtsmaßnahmen sind besonders relevant, da Wildvögel als Reservoir für die Geflügelpest-Erreger gelten. Der Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln sollte unbedingt vermieden werden.

Die Stadtverwaltung hat auch die Bürger gebeten, einige Verhaltenshinweise zu beachten. Tote Wildvögel sollten keinesfalls angefasst werden. Funde von toten oder kranken Vögeln, insbesondere von Wasser- oder Greifvögeln, sind umgehend dem Veterinäramt zu melden. Hunde sollten in der Nähe von Gewässern oder Rastplätzen von Wildvögeln angeleint werden, um mögliche Übertragungen zu verhindern.

Tierseuchenrechtliche Vorschriften

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Geflügelpest sind klar geregelt. Die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und die Geflügelpest-Verordnung schreiben vor, dass Halter von Geflügel ihren Betrieb bei der zuständigen Behörde anmelden müssen. Diese Anmeldung umfasst wichtige Informationen wie Name, Anschrift, Anzahl der Tiere, Nutzungsart und Standort. Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Bei Verlusten von mindestens drei Tieren in 24 Stunden, insbesondere bei Beständen bis 100 Tieren, ist eine tierärztliche Untersuchung erforderlich, um die Ursache festzustellen und gegebenenfalls auf Influenza-A-Viren (Subtypen H5 und H7) zu testen, wie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beschrieben wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuellen Fälle der Vogelgrippe in Bamberg ein ernstzunehmendes Zeichen für alle Geflügelhalter sind. Es gilt, die empfohlenen Hygienemaßnahmen strikt zu befolgen und sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, um die Gesundheit der Tiere und die Sicherheit der Geflügelhaltung zu gewährleisten.