In der Stadt Bamberg wurden heute zwei Fälle von Vogelgrippe, auch bekannt als Geflügelpest, bei Wildvögeln nachgewiesen. Die Stadtverwaltung informierte die Bürger umgehend über diese besorgniserregende Situation, da die unkontrollierte Verbreitung des Virus gefährliche Folgen für die örtliche Geflügelhaltung haben könnte. Jetzt heißt es für alle Geflügelhalter, besonders wachsam zu sein und betriebliche Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten, um eine Ausbreitung in ihre Bestände zu verhindern. So berichtet TVO.
Um das Risiko eines Ausbruchs der Geflügelpest in privaten und gewerblichen Halterungen zu minimieren, werden folgende wichtige Hygienemaßnahmen empfohlen: Sämtliche Ställe sollten vor unbefugtem Zutritt gesichert sein, und der Besucherverkehr ist stark zu beschränken. Wer beispielsweise die Ställe betritt, muss geeignete Schutzkleidung tragen und seine Schuhe vor dem Betreten wechseln oder desinfizieren. Diese Kriterien sind Teil der Biosicherheitsmaßnahmen, welche die Übertragung des Influenza A Virus, das für die Krankheit verantwortlich ist, verhindern sollen.
Betriebliche Hygiene und Meldungen
Die Stadtverwaltung weistweiterhin darauf hin, dass auch die Säuberung der Hände sowie die Desinfektion von Gerätschaften und Fahrzeugen unabdingbar sind. Das Futter und die Einstreu müssen wildvogelsicher aufbewahrt werden, um den Kontakt mit wildlebenden Vögeln zu vermeiden. Bei drei oder mehr toten Tieren in 24 Stunden in Kleinbeständen unter 100 Tieren ist es entscheidend, umgehend einen Tierarzt zu informieren, um die Ursache abklären zu lassen, wie in der Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nachzulesen ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Bürger dazu aufgerufen werden, tote oder kranke Vögel, insbesondere Wasser- oder Greifvögel, der zuständigen Behörde zu melden. Diese Informationen sind entscheidend für die Früherkennung eines möglichen Infektionsgeschehens und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Hunde sollten in der Nähe von Gewässern oder Rastplätzen, wo sich Wildvögel aufhalten, immer an der Leine geführt werden.
Risikomanagement für Geflügelhalter
Geflügelhalter sind gesetzlich verpflichtet, ihren Bestand bei der zuständigen Behörde anzumelden und über alle Änderungen zu informieren. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation von Zu- und Abgängen von Tieren sowie der täglichen Eiproduktion bei Beständen über 1.000 Exemplaren. Dies sind nur einige der Anforderungen, die sich aus der Viehverkehrsverordnung ergeben, die in Deutschland gilt. Die Vorschrift regelt die Bekämpfung der Geflügelpest und setzt klare Richtlinien für die Hygiene in der Geflügelhaltung.
Es ist unerlässlich, nicht nur den eigenen Betrieb zu sichern, sondern auch die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und zu melden. Nur durch kollektives Handeln und das Einhalten von Hygienemaßnahmen können Geflügelhalter in der Region ein Stück Sicherheit in diesen unsicheren Zeiten gewährleisten. Alle Informationen zur Geflügelpest und umsetzbare Maßnahmen sind auf den Webseiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abrufbar.