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In einem bemerkenswerten Fall von Bausünden in Wolfratshausen wird derzeit der Abriss von drei Einfamilienhäusern im Stadtteil Weidach vollzogen. Der Konflikt, der bereits 2017 seinen Anfang nahm, dreht sich um gravierende Abweichungen der Bauweise von den genehmigten Plänen. Die Behörden hatten festgestellt, dass die Gebäude nicht nur zu hohe Giebel aufweisen, sondern auch aufgeschüttetes Gelände und nicht genehmigte Terrassen integriert wurden. Statt der genehmigten Carports wurden Garagen errichtet, was die Situation weiter komplizierte (BR.de).

Nachdem der Bauherr einen verhängten Baustopp ignorierte und weiterhin an den Gebäuden arbeitete, erklärten die Behörden die ursprünglichen Genehmigungen von 2014 für hinfällig. Gerichte bestätigten daraufhin, dass die Abweichungen so schwerwiegend sind, dass ein einfacher Rückbau nicht ausreicht. Stattdessen wurde die vollständige Beseitigung der Gebäude angeordnet. Die Frist für den Abriss läuft bis zum 1. Mai, andernfalls drohen Zwangsgelder in Höhe von über 700.000 Euro (Süddeutsche.de).

Der aktuelle Stand der Abrissarbeiten

Der Abriss ist bereits im Gange, wobei Minibagger und Container vor Ort im Einsatz sind. Zwei der drei Häuser sind mittlerweile weitgehend entkernt, während Materialien für eine Wiederverwertung vorbereitet werden. Nur eines der Gebäude ist noch bewohnt, jedoch steht der Auszug der letzten Mieter kurz bevor. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und wurde nicht nur in den Medien, sondern auch im Bayerischen Landtag und an der Technischen Universität München thematisiert (Süddeutsche.de).

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Die Eigentümerin der betroffenen Gebäude versuchte, den Abriss gerichtlich abzuwenden, scheiterte jedoch vor dem Verwaltungsgericht München. Ihre Klagen, die auch Genehmigungen für einen Rückbau und eine Umnutzung zu einer Asylbewerberunterkunft umfassten, wurden abgewiesen. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof könnte noch folgen, jedoch erst nach Erhalt der Urteilsbegründung. Die Gerichte hatten bereits in den Jahren 2021 und 2022 entschieden, dass ein Rückbau aufgrund der gravierenden Planabweichungen nicht in Betracht kam (BR.de).

Schwarzbauten im Kontext

Der Begriff „Schwarzbau“ beschreibt Bauten, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden oder von den genehmigten Bauvorschriften abweichen. Gerade in Deutschland sind häufig ältere Gebäude betroffen, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ohne erforderliche Genehmigungen errichtet wurden. Bei neueren Bauten sind komplette Wohnhäuser selten rechtswidrig; vielmehr handelt es sich oft um einzelne Gebäudeteile oder Anbauten. Beispiele hierfür sind der Ausbau von Scheunen zu Wohnzwecken oder die Erweiterung einer Terrasse, die die genehmigungspflichtige Größe überschreitet (Wohneigentum NRW).

Die Debatte um die Duldung von Schwarzbauten ist angesichts der aktuellen Wohnungsnot ein sensibles Thema. Es wird argumentiert, dass in manchen Fällen eine Nachsicht gegenüber solchen Bauten angebracht sein könnte, jedoch überwiegen in diesem Fall die rechtlichen Vorgaben und die Notwendigkeit zur Einhaltung von Bauvorschriften.