Was ist bloß in Ingolstadt los? Ein 38-jähriger Radfahrer hat ein wahres Chaos verursacht, als er mit einer Präzision, die eher in einem Slapstick-Film zu finden ist, dreimal hintereinander stürzte und dabei mehrmals gegen geparkte Autos prallte. Dieser Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 14. Juni 2025 und endete für den Mann nicht nur in einer blutigen Sache, sondern auch mit einem kräftigen Aufeinandertreffen mit der Polizei.

Der Radler, der anscheinend nichts aus seinen Stürzen lernte, versuchte immer wieder, sein Fahrrad nach jedem Missgeschick erneut in Fahrt zu bringen. Nach drei misslungenen Versuchen und einer Beschädigung einer gesamten Parkreihe kam der Schreckensmoment: Er krachte gegen ein Baustellenschild, stürzte abermals und seine Fahrradkette riss. Schmerzhafte Abschürfungen und eine Platzwunde am Ellbogen waren das Resultat, für die er im Krankenhaus behandelt wurde, während die Polizei wenig später eintraf und eine Geruchsprobe für Alkohol durchführte.

Eklatante Trunkenheitsfahrt

Das Ergebnis des Atemalkoholtests war alarmierend: 2,1 Promille! Damit überschritt er die gesetzlich festgelegte Promillegrenze für Radfahrer, die ab 1,6 Promille als Straftat gilt und die absolute Fahruntüchtigkeit feststellt. Laut ADAC ist der Fahrer damit nicht nur strafbar, sondern sieht sich auch mit einem ganzen Strauß von rechtlichen Konsequenzen konfrontiert.

Wenn man bedenkt, dass bereits ab 0,3 Promille ein Aufeinandertreffen mit der Justiz droht, ist der Fall des Ingolstädters ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie schnell man sich in eine unangenehme Lage bringen kann. Wer alkoholisiert mit dem Rad unterwegs ist und dabei auffällig fährt, wie zum Beispiel Schlangenlinien zieht, wird mit einer Strafanzeige konfrontiert. Ein solches Verhalten könnte auch zu einer Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen, die in diesem Fall für den Radfahrer auch ohne Führerschein relevant ist.

Die Folgen für Radfahrer im Überblick

  • Ab 0,3 Promille: Strafbarkeit bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen.
  • Ab 1,6 Promille: Straftat und absolute Fahruntüchtigkeit.
  • Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • MPU wird angewiesen.

Es wird interessant sein zu sehen, welche weiteren Konsequenzen sich für den unglücklichen Radfahrer ergeben werden. Laut Bußgeldkatalog könnte er sich nicht nur mit einer Geldstrafe und der MPU auseinandersetzen müssen, sondern könnte auch versuchen, von seinem ersten fahrerischen Missgeschick auf dem Rad zu lernen.

So schnell kann es gehen: Ein paar Drinks und schon ist das Radfahren nicht mehr das, was es einmal war. Eine Lektion, die auch als Warnung für andere Radfahrer dienen sollte, denn die Kombination von Alkohol und Rad fahren ist alles andere als ratsam!