Am 3. Juni 2025 zeigt sich der DGB-Stadtverband Amberg unter neuer Führung, als Judith Uhlmann von der IG Metall zur neuen Vorsitzenden gewählt wird. Neugierig dürfen die Mitglieder sein, welche Herausforderungen die beiden neuen Führungskräfte, die auch Maria Argentieri als stellvertretende Vorsitzende an ihrer Seite haben, erwarten. Hinter ihnen liegt die Ära von Bernhard Wallner, der nach fast drei Jahrzehnten den Vorsitz abgibt.

Ein großes Steckenpferd der neuen Vereinsleitung sind die bevorstehenden Betriebsratswahlen. Diese Wahlen sind besonders wichtig, da eine Zunahme von Betriebsratsgründungen in kleinen und mittleren Unternehmen erwartet wird. Dies ist auch eine Folge des geplanten Betriebsrätestärkungsgesetzes, das die Rechte und damit die Stimme der Beschäftigten stärken soll. Der DGB-Stadtverband setzt sich mit verschiedenen Aktionen für eine hohe Wahlbeteiligung ein, wobei Themen wie die Förderung der betrieblichen Mitbestimmung, soziale Sicherheit und die Anhebung des Mindestlohns im Fokus stehen.

Gesetzesänderungen im Fokus

Die Pläne der Bundesregierung zur Gesetzesänderung bezüglich Betriebsräte zielen darauf ab, die Wahl Prozesse zu vereinfachen und die Rechte der Betriebsräte besonders hinsichtlich ihrer Weiterbildung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zu stärken. Der Anteil der Beschäftigten mit Betriebsrat dürfte dabei noch zu wünschen übrig lassen: Im Westen sind es derzeit 41%, im Osten 36%. Vor 30 Jahren lag dieser Wert deutlich höher – bei 50% in Westdeutschland und 40% in Ostdeutschland.

Zudem gibt es Berichte über Arbeitgeber, die drastische Maßnahmen ergreifen, um die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. In vielen Fällen haben die Staatsanwaltschaften keine Anklage erhoben, obwohl Verstöße gegen die Betriebsverfassungsgesetze aufgedeckt wurden. Sonst bleibt zu hoffen, dass die geplante Einstufung von Wahlbehinderungen als Offizialdelikt dem entgegenwirken kann.

Kraft der Mitbestimmung

In Deutschland hat jeder Betrieb mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Der Gesetzgeber schützt diese Wahlen, da Behinderungen oder unzulässige Beeinflussung der Wahl strafbar sind. Der DGB fordert daher eine umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, um die Mitbestimmung zu stärken und die Rechte der Beschäftigten zu schützen. Die bereits bestehende Regelung sieht vor, dass Betriebe keinen Nachteil aus der Mitgliedschaft im Betriebsrat haben dürfen. Viele Betriebe können jedoch noch von einer besseren Informierung durch den Arbeitgeber profitieren.

Jetzt, da in Amberg eine starke weibliche Führung im DGB-Stadtverband etabliert ist, können die Mitglieder voller Zuversicht in die Zukunft blicken. „Wir müssen gegen gesellschaftliche Spannungen, Hetze, Diskriminierung und antidemokratische Kräfte ankämpfen“, so Peter Hofmann, der Regionssekretär des DGB, der die neue Leitung in ihrem Vorhaben unterstützt.

Die Wahlperiode der Betriebsräte beträgt vier Jahre, und die nächste große Wahl steht bereits 2026 an. Umso wichtiger erscheint nun die Arbeit der neuen DGB-Vorstände, und es bleibt zu hoffen, dass ihre Initiativen und der Fokus auf die Betriebsratsmitbestimmung Früchte tragen.