Am 4. Februar 2026 fand in Amberg die erste Einbürgerungsfeier des Jahres statt, bei der 21 Personen feierlich ihre Einbürgerungsurkunden erhalten haben. Oberbürgermeister Michael Cerny überreichte den neuen Staatsbürgern die Urkunden und führte angeregte Gespräche mit ihnen. Die Teilnehmer kamen aus einem bunten Mix von Herkunftsländern, darunter Polen, Spanien, Bosnien, Serbien, Kosovo, Russland, Iran, Syrien, Indien, Afghanistan, Irak, Türkei, Mauritius und Tunesien. Unter den neuen Staatsbürgern waren 18 Erwachsene und 3 Kinder.
Die Einbürgerungsfeiern in Amberg sind seit einer Gesetzesänderung im September 2025 monatlich angesetzt. Das Team der Staatsangehörigkeitsbehörde, unter der Leitung von Edgar Schott, organisiert die Veranstaltungen, die in einem der Rathaussäle unter der Nationalflagge stattfinden. Schott erläuterte den neuen Staatsbürgern die Bedeutung der Einbürgerung sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überbrachte seine Glückwünsche per Videobotschaft, was die Feier zu einem besonderen Ereignis machte. Die Veranstaltung endete mit dem Singen der Nationalhymne, einem Erinnerungsfoto und einem offenen Austausch.
Integration und Vielfalt in Amberg
Die Einbürgerungsfeier ist ein fester Bestandteil der Amberger Stadtkultur und setzt ein Zeichen für Integration, Vielfalt und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Im Laufe des Jahres haben etwa 90 Menschen aus 20 Ländern die Einbürgerungsurkunde erhalten. Die offizielle Begrüßung der neuen Staatsbürger erfolgte durch den zweiten Bürgermeister Martin J. Preuß (CSU) und Landrat Richard Reisinger (CSU). Preuß betonte in seiner Ansprache die Rechte, Pflichten und die Verantwortung, die mit der Einbürgerung einhergehen.
Besonders bemerkenswert war die live vor Ort durchgeführte Einbürgerung von Laetitia Ingrid Mamgue Foteping aus Kamerun und Rashid Hamiko aus Syrien, die ihre Urkunden an diesem Tag erhalten haben. Neu Eingebürgerte leisten den Eid auf die Grundrechte und Werte der Bundesrepublik Deutschland, was die Bedeutung dieses Moments unterstreicht.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Einbürgerung
Die Einbürgerung in Deutschland ist seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 nach acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich, vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen werden erfüllt. Dazu gehören unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die Anerkennung der demokratischen Grundordnung und ausreichende Deutschkenntnisse. Einbürgerungswillige müssen in der Regel ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wobei es Ausnahmen für EU-Bürger gibt. Die Diskussionen über die deutsche Staatsangehörigkeit und die doppelte Staatsangehörigkeit sind nach wie vor ein aktuelles Thema in der Gesellschaft.
Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund fünf Millionen Ausländer:innen, die einbürgerungsberechtigt sind, jedoch möchten nur 20-30% von ihnen diesen Schritt wagen. Besonders hoch ist die Einbürgerungsbereitschaft unter Menschen mit Fluchterfahrung. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland stabilisiert, wobei die Einbürgerung eine wichtige Rolle für die Integration und gesellschaftliche Teilhabe spielt.
Für weitere Informationen zur Einbürgerung in Deutschland und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen, können Sie den Artikel auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung lesen hier.
Die Einbürgerungsfeier in Amberg zeigt eindrucksvoll, wie wichtig Integration und Teilhabe für unsere Gesellschaft sind. Die neuen Staatsbürger:innen bringen nicht nur ihre Herkunft, sondern auch ihre Geschichten und Erfahrungen mit, die unsere Gemeinschaft bereichern.