Was ist los in Kirchweidach? Die Besorgnis über die Vogelgrippe hat sich in den letzten Tagen deutlich verstärkt, nachdem am 28. Oktober 2025 bei einer Wildgans im Gemeindegebiet das hochpathogene Avian Influenza Virus (HPAI H5) nachgewiesen wurde. Die Situation ist ernst, und das Risiko der Einschleppung sowie der Ausbreitung des Virus in wild lebenden Wasservogelpopulationen in Deutschland wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingestuft.

Aktuelle Fallzahlen in Bayern (Stand 31. Oktober 2025) sind erfreulicherweise verhältnismäßig gering. Doch der Fund eines infizierten Vogels macht deutlich, dass das Virus unter den Wildvögeln verbreitet ist. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat betont, dass die Voraussetzungen für eine allgemeine Aufstallpflicht aufgrund der derzeitigen Fallzahlen noch nicht gegeben sind, doch die Lage wird täglich neu bewertet.

Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen

In diesen Zeiten ist gesunde Vorsicht geboten. Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, erkrankte oder verendete Vögel umgehend dem Veterinäramt zu melden. Besonders wichtig: Von verendeten Garten- oder Singvögeln wie Amseln, Meisen sowie Tauben und Krähen geht keine Gefahr aus. Diese können über den Hausmüll entsorgt werden. Anders verhält es sich jedoch bei Hühnervögeln, Wassergeflügel wie Enten und Gänsen sowie Zugvögeln wie Kranichen. Für diese Arten gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen.

Verendete Tiere dieser gefährdeten Arten sollten nicht berührt oder eingesammelt werden. Falls erforderlich, muss eine Meldung an das Veterinäramt erfolgen. Sollte ein Mitarbeiter des Veterinäramts nicht in der Lage sein, die Tiere zu bergen, können die örtlichen Bauhöfe oder Feuerwehren unter Beachtung strenger Hygieneregeln zur Hilfe kommen.

Kommt es zur Bergung, ist besondere Hygiene notwendig: Verendete Vögel sollten in stabilen Plastiksäcken verpackt und sicher gelagert oder eingefroren werden. Auch die eigene Kleidung sollte bei mindestens 60°C gewaschen und das Schuhwerk gereinigt sowie desinfiziert werden.

Monitoring und Risikoeinschätzung

Die Risikoeinschätzung für die Einschleppung und die Ausbreitung von HPAI H5 in Geflügelbestände ist ebenfalls hoch, wie auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Wochenblaetter Hessen detailliert beschrieben wird. Neben den berüchtigten Ausbrüchen in mehreren Bundesländern, die in den vergangenen Monaten dokumentiert wurden, sind besonders Hühner, Gänse, Enten und Puten betroffen. Insgesamt wurden zwischen dem 1. September und 20. Oktober 2025 in Deutschland 15 HPAIV H5N1-Ausbrüche bei Geflügel festgestellt.

In betroffenen Gebieten wird daher geraten, besonders vorsichtig zu sein. Unnötiger Kontakt zu Tieren sollte vermieden werden. Informationen zu aktuellen Allgemeinverfügungen zur Aufstallungspflicht sind auf den Webseiten der jeweiligen Landkreise abrufbar.

Die Situation im Zusammenhang mit der Vogelgrippe bleibt angespannt und erfordert die Aufmerksamkeit aller, insbesondere derjenigen, die mit Geflügelhaltung zu tun haben. Es wird empfohlen, sich regelmäßig über die Entwicklungen auf den entsprechenden Plattformen des Friedrich-Loeffler-Instituts und der LGL-Website zu informieren.