Betrunkener Burghauser setzt sich massiv gegen Polizei zur Wehr!

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Ein 40-Jähriger aus Burghausen wurde am 25. Dezember beim Trunkenheitsfahren gestoppt und leistete massiven Widerstand gegen die Polizei.

Ein 40-Jähriger aus Burghausen wurde am 25. Dezember beim Trunkenheitsfahren gestoppt und leistete massiven Widerstand gegen die Polizei.
Ein 40-Jähriger aus Burghausen wurde am 25. Dezember beim Trunkenheitsfahren gestoppt und leistete massiven Widerstand gegen die Polizei.

Betrunkener Burghauser setzt sich massiv gegen Polizei zur Wehr!

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Abend des 25. Dezember in Burghausen. Ein 40-jähriger Mann fiel anderen Verkehrsteilnehmern durch unsicheres Fahren und das durchgehend eingeschaltete Fernlicht auf. Wie die PNP berichtet, wurde er um 22.30 Uhr von der Polizei angehalten. An seiner Wohnanschrift gab er schließlich zu, alkoholisiert hinter dem Steuer gesessen zu haben. Doch als die Beamten eine Blutentnahme anordnen wollten, wehrte sich der Mann vehement.

Die Situation eskalierte, als der Mann massiven Widerstand leistete. Dieser Widerstand war so stark, dass die Polizeibeamten mehrere Streifen zur Unterstützung hinzuziehen mussten, um die Blutentnahme im örtlichen Krankenhaus durchzuführen. Trotz dieser Schwierigkeiten gab es glücklicherweise keine Verletzten. Die Handlung des Mannes wird jedoch einige rechtliche Folgen nach sich ziehen. Er sieht sich nun mehreren Strafanzeigen gegenüber, darunter unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und die Trunkenheit im Verkehr.

Rechtlicher Hintergrund zur Blutentnahme

Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer kann die Polizei eine Blutprobe anordnen, so berichtet die Ruden-Website. Dies geschieht insbesondere, wenn der Verdacht auf eine Straftat im Straßenverkehr vorliegt. Zu den relevanten Delikten zählen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen (§ 315c StGB). Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 ist es der Polizei gestattet, eine Blutentnahme ohne richterlichen Vorbehalt anzuordnen. Dies bedeutet, dass im Fall des Burghauser Mannes die Polizei sich im Recht befand, als sie die Blutentnahme angeordnet hat.

Das Vorgehen im Zusammenhang mit Blutproben sollte übrigens von medizinischem Personal durchgeführt werden, das meist in einem Krankenhaus oder einer Polizeidienststelle tätig ist. Ein richtiger Ablauf besteht darin, dass meist zwei Tests erforderlich sind, um verschiedene Substanzen zu erkennen. Die Blutproben werden anschließend zur Analyse in ein Labor geschickt, wobei die Ergebnisse in der Regel nach etwa 24 Stunden vorliegen.

Reaktionen der Polizei und Zeugenaufruf

Die Polizeiinspektion Burghausen ist nun besonders daran interessiert, Zeugen zu finden, die den Vorfall beobachtet haben. Diese Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 08677/9691-0 zu melden. Die Rückmeldung aus der Bevölkerung könnte entscheidend sein, um ein umfassenderes Bild der Geschehnisse zu erhalten. Solche Vorfälle geben nicht nur Anlass zu rechtlichen Schritten, sondern werfen auch Fragen nach Verantwortung und Sicherheit im Straßenverkehr auf.

Insgesamt zeigt der Vorfall, wie wichtig es ist, sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Straßenverkehr im Klaren zu sein. Die PNP hebt hervor, dass ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar ist (§ 113 StGB). Auch wer eine Blutentnahme verweigert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für den Burghauser Mann weiterentwickelt. Eines ist jedoch sicher: Die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Aspekten einer Blutentnahme kann durchaus komplex sein.