Bauunternehmer aus Altötting: Vier Jahre Haft wegen Schwarzarbeit!
Ein Bauunternehmer aus Altötting wurde wegen Schwarzarbeit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Schaden für Sozialversicherungsträger beläuft sich auf 850.000 Euro.

Bauunternehmer aus Altötting: Vier Jahre Haft wegen Schwarzarbeit!
Ein Bauunternehmer aus der Region Altötting sorgt erneut für Schlagzeilen. Der 55-Jährige wurde vom Landgericht München II wegen schwerer Verstöße gegen das Arbeitsrecht verurteilt. Laut einem Bericht von Innsalzach24 und einer Pressemitteilung des Hauptzollamts Rosenheim, die die Vorwürfe erhärteten, musste der Mann für seine Machenschaften eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten antreten.
Die Taten des Unternehmers sind alles andere als geringfügig. Zwischen 2016 und 2020 verursachte er einen finanziellen Schaden von rund 851.884 Euro für die Sozialversicherungsträger. Dies geschah, indem er über 100 Angestellte schwarz beschäftigte und sie nicht korrekt bei der Sozialversicherung anmeldete. Stattdessen wurden die Löhne für überwiegend in Vollzeit geleistete Arbeiten in bar ausgezahlt, was die Steuerhinterziehung enorm in die Höhe trieb, so die Aufsichtsbehörden.
Eine krumme Buchführung
Um die Schwarzarbeit zu vertuschen, manipulierte der Unternehmer die Buchhaltung durch gefälschte Rechnungen über nicht existente Aufträge von Subunternehmern. Die Beträge, die für diese Rechnungen vorgesehen waren, flossen in bar zurück und wurden wieder für die Schwarzlöhne verwendet. Auch seine Lebensgefährtin, die in seiner Abwesenheit Geschäfte leitete, war nicht ohne Vorstrafe und wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie einer Geldstrafe verurteilt.
Der Unternehmer war früher bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden. Nach dieser ersten Verurteilung trat er die Haftstrafe nicht an, sondern machte sich aus dem Staub in die Türkei. Dort setzte er seine Geschäfte fort und befahl seiner Lebensgefährtin, alles am Laufen zu halten. Die Umstände waren so ausgeklügelt, dass das Gericht feststellte, dass der Unternehmer trotz physischer Abwesenheit alle wesentlichen Entscheidungen traf, was zu einem weiteren Vergehen führte.
Rettung durch die Behörde
Die Aufdeckung seiner Machenschaften geht auf Ermittlungen der Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Traunstein zurück. Diese leiteten, nachdem sie Anhaltspunkte erhielten, neue Ermittlungen gegen ihn ein. Letztendlich wurde der Bauunternehmer in der Türkei verhaftet und verbrachte dort ein halbes Jahr im Gefängnis, bevor er nach Deutschland überstellt wurde, um hier das Urteil zu verbüßen. Die konsequente Vorgehensweise des Hauptzollamts Rosenheim gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zeigt, wie dringend notwendig solche Maßnahmen sind.
In einer Zeit, in der legale Beschäftigung und faire Arbeitsbedingungen für die Wirtschaft unerlässlich sind, bleibt abzuwarten, welche Schritte die Behörden als Nächstes unternehmen werden. Die Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung werden nicht nur in Bayern, sondern auch bundesweit verstärkt. Die Thematik hat also eine hohe Relevanz, und es ist klar: „Da liegt was an“! Jeder gesetzestreue Arbeitgeber ist aufgerufen, sich für eine faire und transparente Arbeitswelt einzusetzen. Weitere Informationen zu den Bemühungen gegen Schwarzarbeit finden sich auch bei Zoll.de.