Erfolgreicher Umtauschtag: 165 Führerscheine wurden blitzschnell gewechselt!
Am 26.09.2025 fand im Landkreis Aichach-Friedberg ein erfolgreicher Umtauschtag der Führerscheinstelle statt, bei dem 165 Anträge bearbeitet wurden.

Erfolgreicher Umtauschtag: 165 Führerscheine wurden blitzschnell gewechselt!
Die Führerscheinstelle im Landkreis Aichach-Friedberg hatte am vergangenen Umtauschtag am 26. September 2025 einen vollen Erfolg zu verzeichnen. Ganze 165 Anträge wurden an diesem Tag eingereicht und zügig sowie professionell von den Mitarbeitern bearbeitet. Ein großer Besucherandrang setzte bereits ab 7:30 Uhr ein und hielt bis zum Vormittag an. Dank eines gut eingespielten Teams konnten lange Wartezeiten vermieden werden, was bei den Bürgerinnen und Bürgern äußerst positiv ankam. Die Rückmeldungen waren durchweg erfreulich und bestätigten die hohe Servicequalität der Stelle.
Am Nachmittag flaute der Andrang schließlich ab, und der Umtauschtag konnte reibungslos abgeschlossen werden. In Anbetracht des Erfolgs wird die Führerscheinstelle nun prüfen, ob ein weiterer Umtauschtag durchgeführt werden kann. Aktuell können Führerscheine auch zu regulären Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung getauscht werden.
Führerschein-Umtausch bis 2033
Wie bundesregierung.de erklärt, müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dieser Umtausch dient dem Ziel, ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindesign in der EU zu etablieren. Zudem gelten gestaffelte Fristen für den Umtausch, abhängig vom Ausstellungsdatum. Führerscheine, die vor 1953 ausgestellt wurden, müssen auch bis zu diesem Datum getauscht werden.
- Führerscheine ab 1. Januar 1999:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
- Führerscheine bis 31. Dezember 1998:
- Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Der Umtausch selbst ist eine reine verwaltungstechnische Angelegenheit, eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich. Schließlich sind auch für Motorradführerscheine dieselben Fristen und Bedingungen gültig. Geraten Sie nicht in Zeitnot! Eine frühe Terminbuchung bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes ist ratsam.
Für den Umtausch werden folgende Dokumente benötigt: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und eine Gebühr von rund 25 Euro. Wichtig zu wissen: Bei nicht von der aktuellen Behörde ausgestellten Führerscheinen kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift verlangt werden. Der neue EU-Führerschein ist nach 15 Jahren ungültig und muss dann erneuert werden.
Das Unterlassen des Umtauschs wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet werden, wobei die Länder von der Geldbuße absehen können. In diesem Sinne: Um nicht in Schlamassel zu geraten, sollten alle Führerscheininhaber einen zeitgerechten Umtausch in Angriff nehmen.
Mehr über die Erfolgsstory des Umtauschtags im Landkreis Aichach-Friedberg erfahren Sie auf lra-aic-fdb.de.