Eiswarnung im Aichach-Friedberger Land: Betreten der Seen lebensgefährlich!

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Aichach-Friedberg warnt vor unsicherem Eis: Experten raten dringend vom Betreten der zugefrorenen Seen ab. Sicherheitshinweise beachten!

Aichach-Friedberg warnt vor unsicherem Eis: Experten raten dringend vom Betreten der zugefrorenen Seen ab. Sicherheitshinweise beachten!
Aichach-Friedberg warnt vor unsicherem Eis: Experten raten dringend vom Betreten der zugefrorenen Seen ab. Sicherheitshinweise beachten!

Eiswarnung im Aichach-Friedberger Land: Betreten der Seen lebensgefährlich!

Das neue Jahr beginnt frostig im Landkreis Aichach-Friedberg. Bei klirrendem Winterwetter sind viele Seen teilweise zugefroren, doch der Schein trügt. Die Lebensretter von DLRG und Wasserwacht warnen eindringlich davor, die Eisflächen zu betreten, da derzeit kein See sicher ist. Fridolin Fluhr, ein Experte der DLRG, bestätigt, dass die Eisdecke nur drei bis vier Zentimeter dick ist – viel zu dünn für sicheres Betreten.

Die Situation ist alarmierend, denn tragfähiges Eis beginnt erst ab einer Dicke von zehn bis 15 Zentimetern, erklärt Anton Treffler von der Wasserwacht Aindling. Insbesondere Grundwasserseen sind gefährdet, da die Eisdicke hier stark von Strömungen und dem Sauerstoffgehalt abhängt. Der Kioskbetreiber am Friedberger See, Jürgen Koppold, berichtet ebenfalls über eine Eisschicht von vier bis fünf Zentimetern und weist auf viele offene Stellen hin, die deutlich zeigen, dass das Eis nicht hält.

Risiken und Verhaltensregeln

Die Wasserwacht empfiehlt dringend, die Seen nicht zu betreten. Rainer Heinl von der Wasserwacht Aichach-Friedberg ergänzt, dass selbst bei einer mehrtägigen Kälteperiode mit Temperaturen um minus 15 Grad erst dann das Eis die erforderliche Dicke erreichen könnte. Wer dennoch auf das Eis geht, setzt sein Leben aufs Spiel. Der wichtigste Hinweis: Wer einbricht, sollte umgehend Hilfe rufen, sich so wenig wie möglich bewegen und versuchen, nicht unter das Eis zu geraten.

Für die Sicherheit ist auch der richtige Notruf entscheidend: Rettungsdienste sollten unter 112 alarmiert werden, während Zuschauer die Person beruhigen. Ein Sprung ins Wasser sollte nur in gesicherten Situationen erfolgen, etwa mit einem Seil und einer weiteren Person zur Unterstützung. Nach einer Rettung ist es wichtig, die betroffene Person in die stabile Seitenlage zu bringen und vor Kälte zu schützen. Hinweis: Das Deutsche Rote Kreuz warnt eindringlich vor den Gefahren eines Eiseinbruchs, da unterkühlte Personen ertrinken können.

Freiwillige Sicherheit und offizielle Regelungen

Obwohl klirrende Kälte und Sonne zum Schlittschuhlaufen und Eisangeln einladen, ist das Betreten vieler Eisflächen verboten. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen, da die Gefahr eines Einbruchs hoch ist. Warnschilder mit dem Aufdruck „Betreten der Eisfläche verboten“ sind nicht nur Schilder, sondern ernst zu nehmende Hinweise. Gemeinden oder Parkbetreiber entscheiden über die Freigabe, wobei es keine einheitliche Regelung gibt.

Die Tragfähigkeit von Eisflächen muss von Fachleuten wie der Feuerwehr überprüft werden. Als Faustregel gilt: Für stehende Gewässer müssen Eisflächen mindestens 15 Zentimeter dick sein, in Fließgewässern werden sogar 20 Zentimeter empfohlen. Oft können Laien die Gefahren nicht richtig einschätzen; dunkle Stellen oder Risse im Eis sind trügerisch.

Im Falle eines Unfalls auf nicht freigegebenen Eisflächen tragen die Betretenden das Haftungsrisiko. Zudem können Ignorieren von Warnhinweisen und unvernünftiges Verhalten zu Ordnungswidrigkeiten führen, die mit mündlichen Verwarnungen oder Geldbußen geahndet werden.

Wer also Freude am Eislaufen hat, sollte bedenken, dass es sicherere Alternativen gibt. Viele Gemeinden bieten künstliche Eislaufbahnen an, wo das Vergnügen ohne Risiko genossen werden kann.

Das Motto für die kalten Wintertage bleibt: Sicherheit geht vor – das Eis auf den Seen bleibt besser unbetreten.