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Allgäu plant neue Windräder: Bürger können bis 22. März abstimmen!

Der Regionale Planungsverband (RPV) Allgäu hat kürzlich Vorschläge für Windräder in der Region veröffentlicht. Diese Initiative steht im Kontext der bayerischen Vorgaben, die bis Ende 2027 eine Ausweisung von mindestens 1,1% und bis Ende 2032 von mindestens 1,8% der Landesfläche für die Windenergienutzung vorsehen. Der Windkraftausbau ist nicht nur eine notwendige Reaktion auf den Klimawandel, sondern auch ein zentraler Bestandteil der Energiewende in Deutschland, wo 2023 bereits 27% des gesamten Bruttostroms aus Windenergie stammten, sowohl onshore als auch offshore, wie Strom-Report dokumentiert.

In den betroffenen Landkreisen Lindau, Oberallgäu und Ostallgäu sowie den kreisfreien Städten Kaufbeuren und Kempten wurden spezifische Vorranggebiete für Windenergie identifiziert. Die Eignung der Flächen wurde anhand einer mittleren Windgeschwindigkeit von mindestens 4,5 m/s in 160 m Höhe und einer Standortgüte von mindestens 50% bestimmt. Die Standortgüte ist ein Maß für den Ertrag einer Windkraftanlage im Vergleich zu einer Referenzanlage. Weitere Kriterien umfassten siedlungsstrukturelle Aspekte, infrastrukturelle Erfordernisse sowie Belange des Wasser- und Naturschutzes.

Planungsdetails und Einhaltung von Abstandsregelungen

Besondere Anforderungen wurden auch an die Abstände der Windanlagen zu Wohngebieten gestellt. Ein Mindestabstand von 800 Metern zu Wohngebieten und 600 Metern zu Weilern und Höfen wurde festgelegt, um schalltechnische Probleme zu minimieren. In Wasserschutzgebieten sowie in der Nähe von Autobahnen, Bundesstraßen und Bahntrassen sind keine Windkraftanlagen zulässig. Diese Regelungen wurden in Absprache mit rund 250 Interessenvertretern entwickelt und sollen auch den ästhetischen Aspekt berücksichtigen, der allerdings bei der Flächenauswahl eine untergeordnete Rolle spielt, so Merkur.

Die identifizierten Flächen für die Windkraftnutzung machen insgesamt 2,3% der Region aus. Aktuell befinden sich die Planungen noch im Entwurfsstadium. Die vorgesehenen Windkraftanlagen könnten bis zu 200 Meter hoch sein, wobei eine Genehmigung für Anlagen bis zu 250 Metern beantragt werden kann. Ein bedeutender Aspekt ist, dass etwa 60% der geplanten Windräder in Waldgebieten errichtet werden sollen.

Beteiligung der Öffentlichkeit und weitere Schritte

Die Bürger werden aufgefordert, bis zum 22. März Stellung zu den vorgesehenen Vorranggebieten zu nehmen. Die Stellungnahmen können sowohl schriftlich an die Geschäftsstelle des RPV Allgäu als auch per E-Mail eingereicht werden. Die Entwürfe sind in den Landratsämtern und online öffentlich einsehbar. Diese Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Planung, da sie die akzeptierenden Anwohner in die Entscheidungsprozesse einbezieht.

Im größeren Rahmen ist die Windenergienutzung in Deutschland von zentraler Bedeutung für die Erreichung der Klimaziele. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht vor, dass bis 2030 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 115 GW zur Verfügung stehen müssen. Im Vergleich dazu beabsichtigt Bayern, die spezifischen Ziele des Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG) bis 2027 und 2032 zu erreichen. Diese Vorschriften sind entscheidend, um die erforderliche Flächennutzung und den Ausbau der Windenergie auch in Zukunft sicherzustellen, wie Landverpachten erläutert.

Angesichts der großen Herausforderungen beim Ausbau von Windkraft in Deutschland, darunter Bürokratie und komplexe Verfahren, ist eine effiziente Planung und frühzeitige Bürgerbeteiligung essenziell. Mit Investitionen von 7,4 Milliarden Euro in Windkraftprojekte allein im Jahr 2023 zeigen sich positive Trends, die jedoch über die Region Allgäu hinausgehen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
landverpachten.de
Mehr dazu
strom-report.com

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