
Zum Jahreswechsel trat die EU-Abfallrahmenrichtlinie zur getrennten Erfassung von Alttextilien in Kraft. Diese neue Regelung wird ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland zur gesetzlichen Pflicht. Sie ist eine Maßnahme zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings von Alttextilien und soll insbesondere die Umweltbelastungen verringern. Im Landkreis Miltenberg wird es für die Bürger allerdings keine Veränderungen geben. Dies teilte Tim Bohle von der kommunalen Abfallwirtschaft während einer Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am 10. März mit.
Wie Bohle erläuterte, ist es weiterhin wichtig, dass verwertbare Textilien in die bereitgestellten Sammelcontainer gegeben werden. Dazu zählen tragbare Kleidungsstücke oder solche, die für andere Verwertungen geeignet sind, wie etwa Dämmstoffe oder Lappen. Stark verschmutzte, verschimmelte oder massiv verschlissene Textilien hingegen sollten in die Restmülltonne entsorgt werden. Im Landkreis Miltenberg stehen zahlreiche Sammelcontainer zur Verfügung, zum Beispiel vom Roten Kreuz, und auch an den Wertstoffhöfen in Bürgstadt, Erlenbach und Guggenberg können Alttextilien abgegeben werden.
Marktsituation und Herausforderungen
Die Wirtschaftslage hat jedoch zu einem dramatischen Einbruch des Marktes für Alttextilien geführt. Billigkleidung von minderer Qualität lässt sich oft nicht verwerten. Zudem haben Krisen in großen Industriezweigen, wie der Automobilindustrie, die Nachfrage nach verwertbaren Produkten reduziert. In diesem Kontext laufen derzeit Gespräche mit dem Roten Kreuz sowie anderen Verwertungsunternehmen, um das bestehende Konzept zur Erfassung und Verwertung von Alttextilien anzupassen.
Laut der Berliner Stadtreinigung (BSR) finden sich in Deutschland bereits zahlreiche Anlaufstellen zur Abgabe von Alttextilien. Diese reichen von Recyclinghöfen über gemeinnützige Sammelcontainer bis hin zu Gebrauchtwarenkaufhäusern. Im Rahmen der Abfallvermeidung gibt es auch Hinweise zur richtigen Entsorgung: Saubere, trockene Textilien und paarweise gebundene Schuhe sollten in die Altkleidercontainer gegeben werden, während zerschlissene oder verschmutzte Textilien in die Restabfalltonne gehören.
Änderungen in der Abfallwirtschaft im Landkreis
Die Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg bleibt somit stabil. Der Auftrag für die Problemabfallsammlung von 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2030 wurde an die Firma Werner aus Goldbach vergeben, für 189.885 Euro pro Jahr. Zudem erhielt die Firma Flohr aus Neuwied den Auftrag zur Verwertung des getrennt erfassten Altholzes.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die personelle Veränderung innerhalb der Abfallwirtschaft. Ruth Heim, die über 36 Jahre in der Abfallwirtschaft tätig war, tritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ein. Ab dem 1. März 2025 übernimmt Tim Bohle den Posten des Sachgebietsleiters Abfallwirtschaft, während Kai Strüber den Sachbereich „Betrieb der Abfallwirtschaftsanlagen“ leitet. Bernd Schötterl, Stellvertreter des Landrats, würdigte Heims Leistungen und überreichte ihr einen Blumenstrauß als Zeichen der Anerkennung.
Diese Entwicklungen zeigen, dass die Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg kontinuierlich an die neuen gesetzlichen Vorgaben und Marktbedingungen angepasst wird, während gleichzeitig die gewohnte Struktur in der Alttextil-Erfassung erhalten bleibt.