Die Gemeinde Rudelzhausen steht vor Herausforderungen bei der Planung der Kinderbetreuungsplätze. Jährlich ermittelt die Gemeinde den Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen durch Umfragen an die Eltern. Im Jahr 2024 war der Rücklauf der Umfrage mit nur 32 Prozent deutlich geringer als im Vorjahr, als noch 48 Prozent der Eltern teilnahmen. Von insgesamt 523 angeschriebenen Haushalten füllten lediglich 168 Eltern den Fragebogen aus, was Bürgermeister Michael Krumbucher mit Unverständnis zur Kenntnis nahm. Er betont die Notwendigkeit einer besseren Beteiligung der Eltern an diesen wichtigen Erhebungen.
Ein zentrales Problem ist der unzureichende Bedarf an Krippenplätzen in Rudelzhausen, da es vor Ort keine Krippengruppen gibt. Dies zwingt Eltern, externe Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen. Um dem Mangel entgegenzuwirken, plant die Gemeinde ein neues Betreuungszentrum in Tegernbach, das mit zwei Krippengruppen Platz für maximal 24 Kinder bieten soll.
Planung und Bedarfsermittlung
Die bestehenden Kindergartenplätze sowie die Betreuungszeiten sind ausreichend, wie die Bedarfserhebung zeigt. Der Kindergarten „Bunte Welt“ in Tegernbach verfolgt ein konventionelles Konzept mit festen Betreuungsgruppen. In Rudelzhausen bietet der Kindergarten „St. Wolfgang“ hingegen ein offenes Konzept an. Für Grundschüler gibt es eine Mittagsbetreuung von Montag bis Freitag, die bis 16 oder 16:30 Uhr dauert, einschließlich Mittagessen und verschiedenen Kursen.
Die Bedarfserhebung für die Grundschule hat ergeben, dass kein ungedeckter Bedarf besteht. Lediglich vereinzelt äußerten Eltern Wünsche nach Ferien- oder Hortbetreuung. In den Sommerferien wird zudem ein freiwilliges Ferienprogramm angeboten. Um die Eltern besser zu sensibilisieren und die Teilnahme an der Bedarfserhebung zu erhöhen, wird ein Vorschlag diskutiert, die Bedarfsplanung digital durchzuführen, anstelle des herkömmlichen Postversands. Bürgermeister Krumbucher zeigt sich jedoch skeptisch bezüglich des Erfolgs einer digitalen Umgestaltung.
Rechtslage und Verantwortung
Die Kommunen in Bayern sind gemäß Artikel 5 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) verantwortlich für die Bereitstellung und den Betrieb von Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Dazu gehört die regelmäßige Aktualisierung der Bedarfsanalysen. Gemeinden haben die Möglichkeit, Musterfragebögen für Eltern zu verwenden, um ihre spezifischen Bedürfnisse zu ermitteln.
Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Einrichtungen und Dienste, was im SGB VIII verankert ist. Des Weiteren müssen sie mindestens drei Monate vor der in Anspruchnahme den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe informieren. Die Gesamtverantwortung für die Versorgung mit Betreuungsplätzen liegt bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, zu denen Landkreise und kreisfreie Städte zählen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen soll Synergieeffekte erzielen und die Planungen der Nachbargemeinden berücksichtigen.
Die aktuelle Situation in Rudelzhausen verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen viele Kommunen konfrontiert sind. Eine verbesserte Beteiligung der Eltern könnte dringend benötigte Informationen liefern, um die Betreuungsangebote an die realen Bedürfnisse der Familien anzupassen. Für detailreiche Informationen über die kommunale Bedarfsplanung können interessierte Eltern den Leitfaden zur Bedarfserhebung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales einsehen. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen und Informationen über frühkindliche Förderung sind im Praxisleitfaden zur Bedarfsermittlung zu finden.