Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland bestätigt, 37 Jahre nach den letzten registrierten Fällen. Betrroffen ist eine Wasserbüffelherde im Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg. Damit steigt die Besorgnis unter Landwirten im Landkreis Weilheim-Schongau, die zahlreiche Anfragen beim Veterinäramt gestellt haben. Die Landrätin Andrea Jochner-Weiß warnte, dass die MKS katastrophale Folgen für die Landwirtschaft haben könnte, insbesondere im Hinblick auf die exportabhängige Milch- und Fleischindustrie. Eine Gefahr von Exportbeschränkungen ist nicht auszuschließen.
Thomas Müller, Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbands, bezeichnete die Lage als „Worst Case Szenario“. Das Veterinäramt hat bereits Hygienemaßnahmen als Standard empfohlen, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden. Dr. Sabine Tralmer vom Veterinäramt betont die Dringlichkeit von epidemiologischen Untersuchungen zur Aufklärung der Infektionsquellen, da das Virus hochinfektiös ist.
Behördliche Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen
In Reaktion auf den Ausbruch wurden sofortige behördliche Maßnahmen eingeleitet. Diese umfassen die Tötung der betroffenen Tiere sowie die Einrichtung von Sperrzonen. Dazu gehört eine Schutzzone mit mindestens drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. Innerhalb dieser Zonen ist der Transport von Tieren sowie deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten.
Des Weiteren wurde ein 72-stündiges „Stand Still“ für Klauentiere verordnet, um die Verbreitung des Virus zu verhindern; diese Maßnahme wurde um zusätzliche 48 Stunden verlängert. Die Schließung von Zoos und Tierparks, einschließlich Berlin, wurde angeordnet; während der Grünen Woche (17. bis 26. Januar 2025) werden keine Klauentiere ausgestellt.
Die Hochansteckungsgefahr und Impfstrategie
Die Maul- und Klauenseuche ist weltweit verbreitet und betrifft primär Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine. Das Virus kann hoch ansteckend von Tier zu Tier übertragen werden – durch Luft, Wildtiere, kontaminierte Fahrzeuge sowie durch Menschen über Kleidung und Schuhe. Eine Impfung gegen MKS wurde in der EU nach 1991 aufgrund der Annahme, die Virusstämme seien getilgt, verboten. Mit der aktuellen Situation könnte jedoch die Notwendigkeit eines Impfstoffs neu überdacht werden, nachdem der Virustyp bei den Wasserbüffeln nachgewiesen wurde.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Alarmbereitschaft signalisiert und strebt an, das Virus schnell zurückzudrängen. Eine Bund-Länder Task Force zur Bekämpfung von Tierseuchen hat unmittelbar nach dem Ausbruch eine Sitzung einberufen. Der zuständige Ausschuss im Bundestag plant ebenfalls eine Sondersitzung.
Die aktuelle Lage bleibt angespannt, und die betroffenen Behörden sowie Landwirte warten auf weitere Informationen und Entwicklungen zur Ausbreitung des Virus. Die letzten MKS-Infektionen in Deutschland wurden 1988 festgestellt. Angesichts der globalen Herausforderungen durch Tierseuchen, wie die Blauzungenkrankheit und die Afrikanische Schweinepest, warnen Experten vor schwerwiegenden tiergesundheitlichen und sozioökonomischen Konsequenzen.
Für die Verbraucher besteht unter den heutigen hygienischen Bedingungen keine Gefahr durch pasteurisierte Milch oder Milchprodukte. Dennoch ist die Situation eine eindringliche Erinnerung an die Fragilität der tierischen Gesundheit und die potenziellen Auswirkungen auf die gesamte Landwirtschaft.
Die umfassenden Informationen sind in den Berichten von Merkur, Agrarheute und BMEL zusammengetragen.